Windkraft in Wohnbach

Gleich vier Windkraftanlagen möchte ein Unternehmen aus Hannover im Feld bei Wohnbach errichten. Hiervon sind zahlreiche Wohnbacher Bürger und auch die Gemeinde nicht begeistert. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Befürworter. "Die Allgemeinheit müsste im Falle einer Genehmigung mit den Anlagen leben, profitieren würden davon allerdings nur einige wenige." kritisiert Bürgermeister Rouven Kötter. Für die Genehmigung der Anlagen ist das Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich. Einige Wohnbacher Bürger haben uns die aus ihrer Sicht ausschlaggebenden Argumente genannt, die gegen das Vorhaben sprechen. Wir haben diese an dieser Stelle zusammengefasst. Gegen die Errichtung der Anlagen kann Einspruch beim Regierungspräsidium Darmstadt eingelegt werden. Ein Muster des Widerspruchs ist im Rathaus und unter www.woelfersheim.de erhältlich. Es können jedoch auch die folgenden Punkte zur Formulierung eines eigenen Textes verwendet werden.
23.01.20 / Gemeinde Wölfersheim

Unsere Region ist gegenüber anderen Landschaften eher windarm. Die Effektivität der geplanten Anlagen und der formulierte Nutzen für die Energiewende und den Klimaschutz sind damit in Frage gestellt. Ein Anhaltspunkt für die windstillen Verhältnisse in Wohnbach ist der Ballonstartplatz auf dem alten Sportplatz. Für das Ballonfahren werden zum Starten und Landen windstille und auch bis in Höhen von über 250m relativ windarme Verhältnisse benötigt.

Die 206,5m hohen Anlagen besitzen zu schutzwürdiger Bebauung wie Wohnhäuser, Aussiedlerhöfen, dem Kinderkarten „Pusteblume“ und der Pflegeanstalt „Atemzeit“ mit teilweise unter einem Kilometer nach Ansicht der Bürger zu geringe Abstände. Die ausgelegten Unterlagen belegen, dass die Lärmgrenzwerte bei den geplanten Abständen zum Beispiel für die Pflegeanstalt „Atemzeit“ deutlich überschritten werden. Ebenso zeigen die Unterlagen, dass in großen Bereichen von Wohnbach die Immissionsrichtwerte bezüglich Schattenschlag deutlich überschritten werden. Das bedeutet, dass ein Großteil von Wohnbach mit Schlagschatten zu kämpfen hat.

Die Nutzung des Wohnumfeldes der Bürger der Großgemeinde und weiterer umliegender Ortschaften wie Obbornhofen usw. zur Naherholung wird stark beeinträchtigt. Die üblichen Spazierwege in der Gemarkung im Westen von Wohnbach mit Zugang zum Wohnbacher Wald führen unweigerlich an den Windkraftanlagen vorbei.

Das überragende nationale Kulturdenkmal und Wahrzeichen der Wetterau ist die Burg Münzenberg. Sie befindet sich ca. 3 km westlich der geplanten Windräder. Sie würden von Münzenberger Seite aus die Wahrnehmung dieses überregional bedeutsamen Kulturdenkmals überaus stark beeinflussen. Wie die Einsicht der Unterlagen ergeben hat, erteilen die untere Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege sowie die Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen keine Zustimmung zum Bau der Windräder.

Die Bereiche der geplanten Standorte der Windräder haben in den vergangenen 10 Jahren mehrfach durch Oberflächenabfluss, Erosion und Transport über Wege und Gräben zu Überflutungen mit Schlammlawinen und großen Schäden in der Ortslage Wohnbach beigetragen. Deshalb sind weitere Erosion auslösende und verstärkende Maßnahmen, wenn auch nur temporär während der Bauphase der Windräder, unbedingt zu vermeiden. Wie die Einsicht der Unterlagen ergeben hat, kommt das Landesamt für Umwelt und Geologie in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Belange des Bodenschutzes nicht berücksichtigt werden, die Bergaufsicht regt an, die Errichtung und den Betrieb der Windräder abzulehnen.

Mustertext:

Abs. Datum: 2016

Mail

Regierungspräsidium Darmstadt

Dez IV/F 43.1 Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Frau Vogel-Wiedler

Gutleutstraße 114

D 60 327 Frankfurt am Main

Einwendung im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) in Wölfersheim-Wohnbach

Az.: IV/F - 43.1 – 1441/12 Gen 50/2013

Sehr geehrte Frau Vogel-Wiedler,

sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Ankündigung vom 01.07.2016 im Gemeindespiegel der Gemeinde Wölfersheim, wurde ich darüber informiert, dass in Wölfersheim-Wohnbach vier Windräder mit einer Höhe von 206,5 m geplant sind und das Genehmigungsverfahren schon läuft.

Durch den geplanten Windpark Wohnbach fühle ich mich persönlich betroffen. Ich wende dazu insbesondere folgendes ein:

• Es handelt sich offenbar um eine windarme Region. Die Effektivität der geplanten Anlagen und der formulierte Nutzen für die Energiewende und den Klimaschutz können damit nicht gegeben sein. Dies wird auch durch den nahegelegenen Ballonstartplatz belegt. Zum Ballonfahren werden zum Starten, Landen windstille und auch bis >250 m Höhe über Gelände relativ windstille Verhältnisse benötigt.

• Gleichzeitig handelt es sich um den Hauptstartplatz des Unternehmens. Es bestehen keine geeigneten / vergleichbaren Ausweichmöglichkeiten. Das Luftfahrtunternehmen für Ballone ist daher in seiner Existenz bedroht. Es wäre auch ein Verlust für die Wohnbacher und die ganze Region, wenn hier diese beeindruckende Attraktion des Ballonfahrens nicht mehr stattfinden könnte.

• Die 206,5 m hohen Anlagen besitzen einen zu geringen Abstand zu schutzwürdigen Bebauungen wie Wohnhäusern, Aussiedlerhöfen, zum Kindergarten „Pusteblume“ und zur Pflegeanstalt „Atemzeit“ mit nur ca. 1 km, tw. deutlich <1 km. Um Beeinträchtigungen, Gesundheitsgefährdungen und Schäden durch Lärm, Schlagschatten, Sonnenreflexionen, Blinklicht und Infraschall zu minimieren, ist ein Mindestabstand von mindestens der zehnfachen Höhe der Anlagen erforderlich. Die ausgelegten Unterlagen belegen, dass die Lärmgrenzwerte bei den geplanten Abständen für „reine Wohngebiete“ und „… Pflegeanstalten“ in diesem Bereich deutlich überschritten werden. Ebenso zeigen die Unterlagen, dass hier und in großen Bereichen von Wohnbach die Immissionsrichtwerte bezüglich Schatten deutlich überschritten werden.

• Die Nutzung des Wohnumfeldes der Wohnbacher, Berstädter, Wölfersheimer, Södeler, Obbornhofener, … Bevölkerung zur Naherholung wird stark beeinträchtigt. Es ist der einzige Naherholungsbereich Wohnbachs mit Zugang der Wohnbacher und Berstädter zum Wohnbacher Wald.

• Im Frühjahr und Herbst ist hier der Vogelzug zu erleben. Dass es sich um einen überregional bedeutsamen Zugvogelkorridor handelt, ist auch dem „NABU Hessen – Hintergrundpapier Windenergie“ zu entnehmen. Die Windräder würden viele Opfer unter den Zugvögeln fordern und gefährden das europäische Vogelzugsystem. Wanderkorridore von Vögeln und Fledermäusen sind von WEA freizuhalten (s. a. RICHARZ, Nov. 2014: Energiewende und Naturschutz).

• Auch Falke, Mäusebussard usw., auch Rotmilan als Brutvögel im Umfeld sind hier zu beobachten und nutzen den Raum als Nahrungshabitat, ebenso viele Fledermäuse. Sie unterliegen einem hohen Tötungsrisiko durch Kollision und durch Barotraumata (Druckverletzungen), ausgelöst von den Rotoren. Wegen der Austauschbeziehungen des Bereiches der WEA zu den Brutgebieten des Rotmilans und weiterer geschützter Arten sowie zu europäischen Vogelschutzgebieten sind Verstöße gegen artenschutzrechtliche Tötungsverbote und Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele von NATURA 2000 Gebieten zu erwarten.

• Das überragende, nationale Kulturdenkmal und Wahrzeichen der Wetterau, die „Burg Münzenberg“ befindet sich in nur ca. 3 km Entfernung. Die WEA würden die Wahrnehmung dieses überregional bedeutsamen Kulturdenkmals stark verändern. Sie wären von Münzenberger Seite aus (auch von der A5 und der A45) hinter / neben der Burg zu sehen und würden den Blick auf die Burg „verschandeln“. Der erforderliche Umgebungsschutz des Kulturdenkmals ist damit nicht mehr gegeben und weiteren technischen Veränderungen der Umgebung der Burg werden Tür und Tor geöffnet.

Wie die Einsicht in die Unterlagen ergeben hat, erteilen die untere Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege sowie die Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten, Hessen ihre Zustimmung bzw. Genehmigung nicht. Sie lehnen das Bauvorhaben ab. Wegen nachhaltiger Beeinträchtigung ist es auch nicht bedingt vertretbar!

• Mehrfach haben auch die Bereiche der Standorte der Windkraftanlagen durch Oberflächenabfluss, Erosion und Transport über Wege und Gräben zu Überflutungen mit Schlammlawinen und großen Schäden in der Ortslage Wohnbach beigetragen. Versiegelungen und Eingriffe in den Boden, d. h. Verlust an wasseraufnahmefähigen und / oder Zunahme von abflussbeschleunigenden Flächen verstärken Oberflächenabfluss und Bodenabtrag; ebenso das von den Rotorblättern abfließende Niederschlagswasser würde diese Prozesse auslösen oder verstärken. Die Errichtung der WEA mit Versiegelungen und Bodenzerstörungen auch im Umfeld der Anlagen gefährden daher die Ortslage zusätzlich und sind schon allein deshalb hier nicht tolerierbar. Drei der vier geplanten WEA liegen im Geltungsbereich des „Wohnbacher Runden Tisches zur Umsetzung von Erosionsschutzmaßnahmen und standortangepasster Nutzung“. Erosion auslösende oder verstärkende, auch nur temporäre Eingriffe in den Boden sind hier unbedingt zu vermeiden! Die Errichtung der Windräder wäre angesichts dieser besonderen Problematik völlig unverantwortlich und würde damit eine Gefährdung der Ortschaft darstellen und die Arbeiten der Gemeinde unterlaufen.

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Belange des Bodenschutzes nicht berücksichtigt werden und die Bergaufsicht regt an, die Errichtung und den Betrieb von zumindest WEA 1 abzulehnen.

• Die Gemeinde Wölfersheim legt in ihrer Stellungnahme die Gründe dar, dass sie das Vorhaben nicht befürwortet und „Erforderliche Baulasteintragungen werden von der Gemeinde nicht erteilt.“

Aus o. g. Gründen widerspreche ich der geplanten Errichtung der vier WEA in der Gemarkung Wohnbach und lege hiermit Einspruch ein.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Schreibens und Bestätigung der Berücksichtigung meiner Einwendung.

Mit freundlichen Grüßen