Wenn es beim Parken um Menschenleben geht
Mit einem Auto ist es meist kein Problem, auch durch enge Straßen zu fahren. Doch bei einem großen Feuerwehrfahrzeug schaut das anders aus. Immer wieder musste man bei der gemeinsamen Tour auf den Bürgersteig ausweichen, und oftmals war überhaupt kein Durchkommen möglich. Gemeindebrandinspektor Roland Bender, Thorsten Metz und Karsten Göllner waren gemeinsam mit dem im Rathaus für Feuerwehren und das Ordnungsamt zuständigen Fachbereichsleiter Thorsten Höhne unterwegs, um Anwohner auf solche Problemstellen hinzuweisen. Statt Einsicht zu zeigen, kam es leider allzu oft zu Diskussionen. Rechtlich ist die Situation allerdings klar. Mindestens 3,05 Meter Restfahrbahnbreite (ohne Gehweg) müssen z.B. beim Parken von Fahrzeugen in schmalen Straßen verbleiben, damit auch große Fahrzeuge sicher fahren können. In der Realität ist das Parken damit in fast allen engen Straßen verboten. In den meisten Fällen ist es im Notfall möglich, auf den Bürgersteig auszuweichen. Problematisch wird es, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist oder Fahrzeuge auf der anderen Straßenseite den Weg versperren. Im Ernstfall kostet das wertvolle Zeit. Vom Verteilen von Bußgeldern hat man bei der Kontrolle abgesehen. "Uns war es wichtig, bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Bewusstsein für dieses Problem zu schaffen, denn im Ernstfall bleibt keine Zeit für Diskussionen." berichtet Fachbereichsleiter Thorsten Höhne. Wenn der Weg so sehr versperrt war, dass ein Durchkommen fast unmöglich war, wurden die Anwohner durch das Martinshorn des Feuerwehrautos und einen freundlichen Hinweis darauf aufmerksam gemacht und gebeten, ihre Fahrzeuge zu entfernen und nicht verbotswidrig zu parken. Doch bei weitem nicht alle zeigten sich einsichtig. Davon berichteten in der Vergangenheit auch Einsatzkräfte, die schon in Einsätzen beschimpft und beleidigt wurden. "Wir können froh sein, dass sich die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in ihrer Freizeit für unsere Sicherheit einsetzen und sollten ihnen den Einsatz nicht unnötig erschweren." appelliert Bürgermeister Eike See.
Doch nicht nur falsch abgestellte Fahrzeuge können einen Einsatz behindern. Selbst eine nicht geschnittene Hecke oder ein Baum, der auf die Straße ragt, kann zu einem Sicherheitsrisiko werden. Nach der Straßenverkehrsordnung ist auch das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen wie Unterflurhydranten unzulässig. Solche Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydranten Hinweisschild (in Metern) angegeben.
In allen Fällen kann ein Zeitverlust bei der Brandbekämpfung z.B. durch nicht erreichbare Hydranten auch zu Schadensersatzansprüchen für den Verursacher führen. Noch wichtiger ist allerdings, es kann auch Menschenleben kosten. "Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer im Sinne ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger um mehr Achtsamkeit beim Abstellen ihrer Fahrzeuge. Nehmen Sie Rücksicht und parken Sie nur dort, wo es nicht verboten ist und verhalten Sie sich so, dass unsere Feuerwehr jederzeit jedem zu Hilfe kommen kann. Die Aktion war ein erster Schritt, um dafür zu werben. Ich hoffe, dass wir sie bald wiederholen können." schließt Gemeindebrandinspektor Bender ab.