Wahl einer neuen Schiedsperson
Personen, die Interesse an der Wahrnehmung dieser Aufgabe haben, bitten wir um Mitteilung bis zum
31. Mai 2019
an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim, Herrn Herrmann, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Telefon 06036/9737-15, Rathaus, 2. OG, Zimmer 27.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die Amtszeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson jeweils 5 Jahre beträgt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23.03.1994 (GVBl. I S. 148 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 362), soll die bevorstehende Wahl, die durch die Gemeindevertretung zu erfolgen hat, mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekanntgemacht werden.
Wölfersheim, 08.05.2019
Der Gemeindevorstand
Eike See
Bürgermeister