Vorbereitungen für Waldfriedhof laufen
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Rita Rieß (Vorsitzende des Ausschusses für Sport, Kultur, Jugend und Soziales) beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mit dem Thema. Beteiligt waren neben den politischen Vertretern der Gemeindevertretung hauptsächlich auch Vertreter der Kirchengemeinden. Für den Waldfriedhof wurde eine separate Satzung erarbeitet. Die Bestimmungen waren zu komplex, um sie in die bestehende Friedhofsordnung zu integrieren.
Nach dem Satzungsentwurf kann man auf dem Waldfriedhof zwischen verschiedenen Formen von Gräbern wählen: Wahlbäume, Gemeinschaftsbäume und Sternschnuppenbäume. Ein Wahlbaum kann als Ruhestätte für eine Einzelperson, eine Familie oder einen anderen Personkreis verwendet werden. Insgesamt acht Urnen finden an ihm Platz. Ein Wahlbaum muss vor der ersten Bestattung gekauft werden. Bei einem Gemeinschaftsbaum ist dies nicht notwendig. An ihm werden ebenfalls acht Urnengräber möglich sein, die nur einzeln vergeben werden. Sternschnuppenbäume sind für Verstorbene bis zum dritten Lebensjahr vorgesehen. Eltern, die für ihr Kind die letzte Ruhestätte an einem Sternschnuppenbaum wünschen, zahlen lediglich die Bestattungskosten, aber keine Gebühren für das Grab.
Neben den Bestattungsformen, sind auch Regelungen zum Verhalten auf dem Waldfriedhof enthalten. Sie entsprechen weitestgehend den Reglungen auf den normalen Friedhöfen. Ein großer Unterschied ist allerding die Gestaltung der Gräber. Der Friedhof soll naturbelassen bleiben. Es dürfen daher keine Grabsteine aufgestellt, kein Grabschmuck oder andere Grabbeigaben niedergelegt oder Kerzen und Lampen aufgestellt werden. An den Bäumen kann lediglich eine kleine Tafel angebracht werden. Die Pflege des Waldfriedhofes erfolgt nur durch die Gemeinde oder von ihr Beauftragte.
Um die Friedhofsordnung angemessen behandeln zu können, wurde sie zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss und in den Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt verwiesen. Mit ihr zur Beratung verwiesen wurden auch die entsprechende Entgeltordnung sowie eine Änderung der regulären Friedhofsordnung. Mit der Änderung der regulären Friedhofsordnung werden auch auf den übrigen Friedhöfen der Gemeinde Baumgrabstätten möglich. Bei den Baumgrabstätten werden auf den Friedhöfen Bäume gepflanzt, um die dann Urnenbeisetzungen möglich sind. Die alternative Bestattungsform soll ebenfalls ab 2015 möglich sein. Zunächst jedoch nur im Ortsteil Wohnbach.