Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
08.12.23 / Gemeinde Wölfersheim

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 ist es uns leider nicht mehr möglich, alle Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen ab dem 50. Jubiläum im Gemeindespiegel zu veröffentlichen.

Wir und auch viele unserer Bürger bedauern dies sehr. Falls Sie möchten, dass jeder Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr, sowie jedes Ehejubiläum ab dem 50. Jubiläum veröffentlicht wird, geben wir Ihnen die Möglichkeit bis auf Widerruf eine Einwilligungserklärung zu erteilen. Falls Sie diese Erklärung nach unserem Rundschreiben im Jahr 2016 bereits erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.

Die Einwilligung kann im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim erteilt werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.