Vermietung gemeindeeigener Wohnungen

Die Gemeinde Wölfersheim ist im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen Eigentümer zahlreicher Wohnungen, um zu sozial verträglichen Preisen Wohnraum in der Gemeinde anzubieten. Die Gerüchteküche brodelte, dass aufgrund der Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen keine Wohnungen der Gemeinde mehr an die bestehende Bevölkerung vermietet würden. Das stimmt nicht. Die Gemeinde Wölfersheim hat rechtzeitig in Wohnraum investiert und kann daher alle ihr zugewiesenen Flüchtlinge unterbringen, ohne Sporthallen und Bürgerhäuser schließen zu müssen und ohne Nachteile für die Wölfersheimer Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass selbstverständlich auch weiterhin Wohnungen der Gemeinde ganz regulär vermietet werden. Aktuell hat die Gemeinde zwei Wohnungen zu vermieten und wir freuen uns über entsprechende Bewerbungen:
11.12.19 / Gemeinde Wölfersheim

Rathausgasse 1

Ab sofort steht die 2. Obergeschoss-Wohnung in der Rathausgasse 1 im Ortskern von Wöl-fersheim zur Neuvermietung bereit.

Sie besteht aus:

• einem offenem Wohnraum / Küche,

• sowie zwei Zimmern (Schlafzimmer und Kinderzimmer),

• einem geräumigem Flur und Bad.

Die Wohnung ist mit einer Erdgas-Etagenheizung ausgestattet.

Wohnung: 2. Obergeschoss

Fläche: ca. 72 m²

Kaltmiete: 398,16 EURO

• Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 50,00 EURO/Monat

• sowie eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten

Da

die Sanierung des Gebäudes mit Mitteln des Sondervermögens

„Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ zur Förderung des

Wohnungsbaues im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) gefördert

wurde, kann nur an Personen vermietet werden, deren Hauhaltseinkommen

nicht die jährliche Einkommensgrenze gemäß § 9 WoFG übersteigt.

Die jährliche Einkommensgrenze beträgt derzeit:

Für einen Einpersonenhaushalt 12.000 EURO

einen Zweipersonenhaushalt 18.000 EURO

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 EURO.

Für

jedes zum Haushalt rechnende Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des

Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die jährliche Einkommensgrenze für

jedes Kind um weitere 500 EURO.

Beispiel:

Ehepaar mit einem Kind: 22.600 EURO

Alleinerziehende/r mit einem Kind: 16.600 EURO

Die Wohnung kann nach Absprache besichtigt werden.

Gießener Straße 10

Ab

dem 01.05.2016 steht die rechte Erdgeschosswohnung in der Gießener

Straße 10 zur Neuvermietung bereit. Eine Küche vom Vormieter ist noch

vorhanden, und kann bei Bedarf gegen einen Abschlag erworben werden.

Die Wohnung besteht aus:

• einer geräumigen Küche

• zwei Schlafzimmern

• Bad

• Wohnzimmer mit Balkon

Die Wohnung ist mit einer Zentralheizung ausgestattet.

Wohnung: Erdgeschoss

Fläche: ca. 72 m²

Kaltmiete: 348,73 EURO

• Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 100,00 EURO/Monat

• sowie eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten

Die

Wohnung kann nach Absprache besichtigt werden. Bitte beachten Sie das

wir ausschließlich Bewerbungen berücksichtigen können die uns

schriftlich vorliegen und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen

sind.

Abgabetermine:

Rathausgasse 1

schriftlich, bis einschließlich 01.03.2016, 12.00 Uhr

Gießener Straße 10

schriftlich, bis einschließlich 01.04.2016, 12.00 Uhr

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Gemeinde Wölfersheim

Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim

Fachbereich Immobilien – Zimmer 22

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Steinbacher zur Verfügung.

Tel.: 06036/9737-65, Fax: 06036/9737-37

E-Mail: [email protected]