Ukraine – Hilfe im Wetteraukreis
Seit dem Angriff Russlands vor einer Woche verlassen viele Ukrainerinnen und Ukrainer das Land. Derzeit finden viele Vertriebene Aufnahme in den unmittelbaren Nachbarstaaten der Ukraine, wie Polen, Rumänien, Slowakei oder Ungarn. Sie wünschen sich, schnell wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Für Deutschland und damit auch den Wetteraukreis wird aktuell beobachtet, dass vor allem ukrainische Flüchtlinge vorübergehend visumsfrei einreisen, die hier Verwandte, Freunde oder Bekannte haben.
Wie hoch die Zahl der Vertriebenen in den kommenden Tagen und Wochen sein wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden und wird von der weiteren Entwicklung in der Ukraine abhängig sein. Der Wetteraukreis ist vor diesem Hintergrund aktuell vor allem hinsichtlich aufenthaltsrechtlicher Fragen und bei der Versorgung der Menschen mit Wohnraum gefordert.
„Für die aus der Ukraine Vertriebenen, die derzeit im Wetteraukreis ankommen, stellen sich verschiedene Fragen nach Dauer ihres Aufenthalts sowie möglicherweise nach Wohnraum. Auch wenn Vieles aktuell noch unklar ist, unterstützt die Kreisverwaltung selbstverständlich mit vielen beteiligten Facheinheiten“, betonen Landrat Jan Weckler, Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Kreisbeigeordneter Matthias Walther.
Zentrale Service-Nummer für Ukraine-Hilfe
Der Wetteraukreis hat mit dem heutigen Tag eine zentrale Service-Nummer für alle Fragen rund um die Ukraine-Hilfe eingerichtet. Unter der Telefonnummer: 06031/833 833, Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, werden alle relevanten Fragen aufgenommen und an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet. Wenn eine Antwort nicht sofort gegeben werden kann, erfolgt diese dann über die entsprechenden Fachstellen. Auch eine zentrale E-Mail-Adresse wurde eingerichtet.
Auf der Webseite des Wetteraukreises ist bereits eine allgemeine Informationsseite zur Ukraine-Hilfe eingerichtet, die sukzessive erweitert wird. Dort werden auch wichtige Seiten des Landes Hessen verlinkt und Orientierung geboten, wie sich Hilfsbereite einbringen und wo sich Hilfesuchende hinwenden können.
Zudem wurde eine Wohnungsbörse eingerichtet, bei der Menschen im Wetteraukreis Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten können. Gleichzeitig kann an dieser Stelle Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nachgefragt werden. Zugang und Informationen zur Wohnungsbörse befinden sich ebenfalls auf der Webseite des Wetteraukreises zur Ukraine-Hilfe.
Aufenthaltsrechtliche Situation
Für ukrainische Staatsangehörige, die aktuell in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, ist zunächst ein legaler visafreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die aufenthaltsrechtliche Situation ist hier unproblematisch. Ist der Zeitraum von 90 Tagen abgelaufen und es besteht weiterhin Interesse, in Deutschland zu bleiben, kann die Ausländerbehörde gemäß Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage erteilen (gem. § 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz).
Eine Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist nach erfolgter Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt und Terminbuchung bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises jederzeit möglich.
Auch zum Thema Aufenthalt werden kurzfristig Informationen über die Webseite zu Ukraine-Hilfen zur Verfügung gestellt.
Große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung
„Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Wetteraukreis ist groß, geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen“, berichtet Landrat Jan Weckler. Hier sei es besonders wichtig, alle gut gemeinten privaten Hilfsaktionen mit den Fachleuten der Hilfsorganisationen abzustimmen.
„Bitte fahren Sie nicht auf eigene Faust in die Ukraine, um dort Flüchtlinge abzuholen. Auch das Einsammeln und der Transport von Hilfsgütern auf eigene Faust ist selten eine gute Idee. Dafür gibt es Hilfsorganisationen und Einrichtungen, die jahrzehntelange Erfahrungen haben und die dafür sorgen, dass die Hilfsgüter auch wirklich dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wer spenden möchte, spendet am besten Geld. Sachgüter nur nach Aufrufen, wenn sie tatsächlich vor Ort gebraucht werden.“
Das Land Hessen stellt Informationen zur Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
Der Wetteraukreis selbst kann keine eigenen Hilfstransporte organisieren. Der Einsatz von Fahrzeugen, Geräten, Ausstattung sowie Helferinnen und Helfern aus dem Bereich des Zivil- und Katastrophenschutz ist ausdrücklich per Erlass untersagt. Diese sind ausschließlich für mögliche Hilfeleistungen vor Ort vorgesehen, damit sie jederzeit bei möglichen Schadensereignissen in Hessen eingesetzt werden können. Insofern kann der Wetteraukreis auch nicht mit Fahrzeugen oder Personal bei der Organisation privater Hilfstransporte zur Seite stehen. Das gesamte Krisenmanagement liegt beim Fachbereich Gesundheit und Gefahrenabwehr. Der Katastrophenschutz prüft derzeit ebenfalls die Möglichkeiten einer zentralen Unterbringung von größeren Gruppen von Flüchtlingen.