Trauerhallen, Spielplätze und Hundewiese seit Montag wieder geöffnet

Die vergangenen Wochen waren für viele Teile der Bevölkerung mit starken Einschnitten verbunden. Neben Geschäften waren auch zahlreiche Einrichtungen geschlossen. Kinder konnten nicht auf den Spielplätzen der Gemeinde spielen, und ein würdevoller Abschied von Verstorbenen war nur am Grab möglich. Seit diesem Montag können die Spielplätze, die Trauerhallen und die Hundewiese am Wölfersheimer See wieder genutzt werden, doch auch weiterhin gelten die strengen Abstandsregeln.
10.09.20 / Gemeinde Wölfersheim

Kindergärten und Schulen haben noch immer weitgehend geschlossen, und viele Eltern stehen vor der Herausforderung, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Die sonst zahlreichen Freizeitmöglichkeiten wurden durch die Schließung von Spielplätzen und anderen Freizeit- und Sporteinrichtungen enorm beschränkt. Seit diesem Montag dürfen die Spielplätze wieder genutzt werden. Die Mitarbeiter des Bauhofes haben am Montag alle Spielplätze in der Gemeinde gemäht und Absperrungen entfernt. Zusätzlich wurden bereits Schilder bestellt, auf denen nochmals auf die Hygieneregeln eingegangen wird. Bei der Nutzung aller Einrichtungen müssen die Vorschriften des Landes beachtet werden. Das gilt auch für die Hundewiese, die vom Bauhof vor der Nutzung ebenfalls gemäht wurde.

Auch die Trauerhallen können ab sofort wieder genutzt werden. In den vergangenen Wochen konnten Angehörige nur unmittelbar am Grab Abschied von Verstorbenen nehmen. Auch hierbei müssen wieder verschiedenste Regelungen beachtet werden. Die Gemeinde steht bereits seit einigen Wochen in direktem Kontakt mit den Bestattungsunternehmen und wird sie über Details zu den Regelungen informieren.

Ob auf dem Spielplatz oder auf dem Friedhof, die hessischen Abstandsregeln gelten als übergeordnete Vorschrift. Danach ist der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Man darf sich weiterhin nur zu zweit oder als Familie in der Öffentlichkeit aufhalten. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.