Sicherheit im Straßenverkehr Teil 3

Darf man an einer Bushaltestelle halten, um sein Kind aussteigen zu lassen? Darf man vor oder hinter einer Bushaltestelle parken?
25.01.19 / Gemeinde Wölfersheim

Darf man an einer Bushaltestelle halten, um sein Kind aussteigen zu lassen?

In der Regel ist das Halten bis 3 Minuten, etwa zum Ein- und Aussteigen zulässig. Behindern Sie allerdings durch bloßes Halten den Omnibusbetrieb, so kann ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorliegen. Ist im Haltestellenbereich oder in der -bucht neben dem Zeichen 224 (Haltestelle Linienverkehr und Schulbusse) zusätzlich Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot) ggf. mit Zusatzzeichen angeordnet, dann dürfen Sie nicht halten. Dort ist dann auch das bloße Halten für alle Fahrzeuge, ausgenommen öffentliche Verkehrsmittel, unzulässig.

Darf man vor oder hinter einer Bushaltestelle parken?

Bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern des Linienverkehrs (Zeichen 224) dürfen Sie nicht parken. Sollte die Haltestellenbucht kürzer sein, so wirkt das Parkverbot bis zu 15 m über die Bucht hinaus.

Die Gemeinde Wölfersheim sieht in Kontrollen einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und bittet die Autofahrerinnen und Autofahrer im Interesse ihrer Mitmenschen, Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Park- und Halteverbotsvorschriften zu beachten. Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, besonders mit Kinderwagen, Kinder oder ältere Menschen mit Rollatoren werden es Ihnen danken.

Unsere Empfehlung in allen Situationen lautet: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger. Parken Sie nur dort, wo es nicht verboten ist und verhalten Sie sich so, wie Sie es auch gerne hätten. Gegenseitiges Verständnis, Rücksichtnahme und mehr Gelassenheit im Straßenverkehr erhöht die Verkehrssicherheit für alle.

In der nächsten Ausgabe: Was bedeutet das Zusatzschild "werktags" unter einem Halteverbot? Ist das Parken am linken Fahrbahnrand erlaubt?