Schulen nehmen Betrieb wieder auf
Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen. Auch für die Zwölftklässler fängt die Schule am 27. April wieder an. Die Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Das Land konzentriert sich bei der Wiedereröffnung auf die Jahrgänge, bei denen Abschlüsse oder ein Übergang in die höhere Schule anstehen. Die Vorgaben der Landesregierung können die Schulen einhalten. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen an der Singbergschule wird nicht größer als 15 sein. Da man allen Klassen und Lerngruppen zwei Klassenräume zur Verfügung stellen kann, wird auch der Mindestabstand eingehalten. Auch in der Jim-Knopf-Schule wird die Zahl der Kinder in den Gruppen möglichst gering sein. Dort geht man derzeit von 11 bis 12 Kindern in den Lerngruppen aus. Durch die Teilung der Klassen können die Sitzplätze in den Klassenräumen neu angeordnet werden, sodass der Mindestabstand eingehalten wird. Die Schülerinnen und Schüler der Singbergschule dürfen auf dem Schulhof allerdings nur in den Bereich, der ihnen zugewiesen ist. Konkret bedeutet das für die Q2 (Oberstufe), dass sie sich nur auf dem Schulhof des G-Gebäudes aufhalten dürfen, wo sie auch beschult werden. Die beiden Realschulklassen werden sich im P-Gebäude aufhalten und dürfen sich im Freien vor der Mensa und dem P-Gebäude aufhalten. Die drei Hauptschulklassen sind im H-Gebäude untergebracht und dürfen den Schulhof vor dem H-Gebäude betreten. Sportunterricht findet in beiden Schulen nicht statt, da in diesem die hygienischen Anforderungen nicht erfüllt werden können.
Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren Eltern oder weitere Angehörige im gemeinsamen Hausstand zu einer Risikogruppe gehören, sind weiter vom Schulbetrieb befreit. „Eine Mundschutzpflicht gibt es nicht, hier halten wir uns an die Empfehlungen der Hessischen Landesregierung, dass das Tragen eines Mundschutzes freiwillig ist, in öffentlichen Verkehrsmitteln aber empfohlen wird. Das empfehlen wir auch in den Pausen.“ berichtet Schulleiter Bogusch. Dem schließt sich auch seine Kollegin Zaborowski von der Jim-Knopf-Schule an. Beide unterstreichen ihren Wunsch, dass die Eltern ihre Kinder eindringlich darauf hinweisen, dass der Sicherheitsabstand gewahrt werden muss und sie sich regelmäßig die Hände waschen. Deutlich schwieriger wird die Situation werden, wenn wenn weitere Schülergruppen in die Schule kommen, da die Anzahl der Unterrichtsräume und der Lehrkräfte begrenzt ist. „Hierfür gibt es noch keinen genauen Plan, da wir nicht wissen, wie die Landesregierung die weitere Öffnung des Schulbetriebs vorgesehen hat. Natürlich werden von uns unterschiedliche Szenarien durchdacht und Vorüberlegungen getroffen, um zumindest etwas vorbereitet zu sein. Maßgeblich für die nächsten Schritte sind natürlich die Vorgaben der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung.“ berichtet Bogusch. An der Jim-Knopf-Schule wird man die Eltern über einen Brief im Detail informieren.
Schülerinnen und Schüler in Hessen müssen während der Corona-Pandemie nicht um ihre Versetzung in das nächste Schuljahr bangen. „Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen“, teilte das Kultusministerium am Freitag mit. In Fällen, bei denen schon vor Schließung der Schulen wegen des Coronavirus die schulischen Leistungen womöglich nicht für eine Versetzung gereicht hätten, soll das Gespräch mit Schülern und Eltern gesucht werden, um auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres hinzuweisen, hieß es weiter.