Regionalverband - Weniger Windkraftanlagen rund um Wölfersheim

Nachdem der erste Entwurf des „Teilplanes Erneuerbare Energien“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain veröffentlicht wurde, war das Entsetzen im Wölfersheimer Rathaus und bei der Bevölkerung groß. Der Plan sah ein 870 Hektar (8.700.000 m²) großes Windvorranggebiet um Wölfersheim herum vor. „Wäre dieses Gebiet tatsächlich realisiert und auch bebaut worden, wäre unsere Gemeinde nicht mehr die gleiche gewesen.“ ist sich Bürgermeister Rouven Kötter sicher. „Dies hätte das Landschaftsbild um unsere Gemeinde herum erheblich verändert und auch zu deutlichen Einbußen in der Wohnqualität geführt.“ Viele Bürger und auch die Gemeinde selbst haben daraufhin im Rahmen der ersten Offenlage dieses Planes ihre Einwände formuliert und gegen das Gebiet protestiert. Dies war ganz offensichtlich erfolgreich, denn im nun vorliegenden überarbeiteten Plan ist das ursprüngliche Gebiet deutlich verkleinert worden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb dazu am 3. Juni: „Der Bürgerprotest hat etwa dazu geführt, dass die Sicht auf die Burg Münzenberg in der Wetterau, wie man sie auch von der Autobahn A5 hat, erhalten bleibt. (…) Auch die Tatsache, dass das benachbarte Wölfersheim und der Bad Nauheimer Stadtteil Steinfurth praktisch von Windrädern umzingelt gewesen wären, hat die Planer bewogen, das einst 870 Hektar große Vorranggebiete in der Wetterau um 600 Hektar zu verkleinern.“ Kötter dankt in diesem Zusammenhang den engagierten Bürgern aber auch den Verantwortlichen im Regionalverband. „Diese Entwicklung kann als Erfolg verbucht werden, den sich auch die engagierten Bürger anheften können. Der Regionalverband hat unsere Einwände sehr ernst genommen und größtenteils berücksichtigt. Der neue Plan ist sauber erarbeitet und es wurden dort, wo es möglich war, Entscheidungsspielräume zur deutlichen Verbesserung genutzt.“ Zufrieden ist der Rathauschef damit aber noch nicht, wie er in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung berichtete: „Insbesondere aus Wohnbacher Sicht kann man mit dem jetzt vorliegenden Planentwurf noch nicht vollständig einverstanden sein. Die Gemeindevertretung hat hierzu eindeutige Beschlüsse gefällt für die ich mich weiter einsetzen werde.“ Kötter sitzt als Abgeordneter in beiden Gremien, die nun über die nächste Offenlage des Planes zu bestimmen haben, dies ist die Verbandskammer des Regionalverbandes und die Regionalversammlung Südhessen. „Ich werde in beiden Gremien dafür stimmen, dass der deutlich verbesserte Plan in die zweite Offenlage gehen kann. Dann können wir im Rahmen dieser Offenlage unsere Bedenken und Einwände erneut formulieren und hoffentlich weitere Reduzierungen erreichen. Der neue Planentwurf ist ein Teilerfolg, aber wir müssen weiterhin am Ball bleiben.“
21.01.20 / Gemeinde Wölfersheim

Wenn die beiden Gremien den Planentwurf zur Offenlage freigeben, können voraussichtlich ab Herbst die neuen Stellungnahmen und Einwände abgegeben werden. Die Gemeinde wird hierzu rechtzeitig informieren, so dass jeder Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme haben wird. Daraufhin wird der Plan erneut überarbeitet. Vor 2018 ist mit einem endgültigen Beschluss und einem In-Kraft-Treten des Planes nicht zu rechnen. Bis dahin sieht die Rechtslage vor, dass jeder Investor bzw. jeder Grundstückseigen¬tümer für sein Grundstück einen Bauantrag für ein Windrad stellen kann. Dieses wird dann nach § 35 Baugesetzbuch (privilegiertes Bauen im Außenbereich) vom Regierungspräsidium als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft. Dies erfolgt im Rahmen eines sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzverfahrens. Die Gemeinden, so auch Wölfersheim, oder auch der Regionalverband haben dabei keinerlei Einfluss auf die Standorte von Windkraftanlagen. Die Beurteilung von beantragten Standorten erfolgt lediglich nach fachlichen Gesichtspunkten, wie beispielsweise den Abstand zur Wohn¬bebauung, Naturschutz und tierschutzrechtliche Belange und ähnliches. Erst wenn aus dem Planentwurf „Erneuerbare Energien“ ein rechtskräftiger Plan wird, ist dieser Wildwuchs ausgeschlossen. Die dann gültigen Windvorranggebiete sollen eine Ausschlusswirkung haben, das heißt es wird nur noch dort und auf keinen anderen Flächen mehr möglich sein, Windkraftanlagen zu errichten.