Punktlandung bei den Gemeindefinanzen
Das Land Hessen hat vor einigen Jahren beschlossen, dass die Kommunen ihre Haushalte weitgehend so aufzustellen haben, wie es auch private Unternehmen tun. Die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) verlangt von den Kommunen unter anderem, dass sie auch Abschreibungen erwirtschaften sollen. „Leider erhalten die Gemeinden für diese Abschreibungen keinerlei steuerliche Vorteile, wie es beispielsweise bei den Unternehmen der Fall ist. Wir haben damit viel Arbeiten und geraten mit unseren Finanzplanungen in Schwierigkeiten, haben aber keinerlei Vorteile davon.“ erläutert Kötter. Um auf die doppelte Buchführung umstellen zu können, musste die Gemeinde Wölfersheim eine Eröffnungsbilanz mit Stichtag 01.01.2009 aufstellen. Dies war mit großem Aufwand verbunden, da alle Anlagegüter der Gemeinde Wölfersheim, wie beispielsweise Immobilien, Straßen, Bürgersteige, Kanäle, Sportplätze, Kindergärten etc., erfasst und in der Bilanz mit einem Buchwert angesetzt werden mussten. Dieser Prozess hat viel Arbeit gekostet und konnte nun von der Finanzabteilung der Gemeinde Wölfersheim abgeschlossen werden. Die aufgestellte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wölfersheim wurde erfolgreich durch die Revision des Wetteraukreises geprüft und in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2014 beschlossen.
Diese Eröffnungsbilanz bildete nun die Basis, um für jedes der folgenden Jahre einen Abschluss zu ermitteln. Bis Anfang des Jahres war man seitens der Gemeinde noch davon ausgegangen, dass man diese Arbeiten nun für die Jahre 2009 bis 2013 in aller Ruhe mit eigenem Personal bewältigen könnte. Leider kam der Herbsterlass des Hessischen Innenministeriums dazwischen, in welchem folgendes festgelegt wurde: Eine Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2015 erhalten nur Kommunen, die bereits aufgestellte Jahresabschlüsse bis 2012 haben. Was kompliziert klingt, ist auch kompliziert und hätte gravierende Folgen für die Gemeinde Wölfersheim. Ein nicht genehmigter Haushalt bedeutet „vorläufige Haushaltsführung“. Dies wiederum bedeutet, dass man nur die Aufgaben erfüllen darf, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist. Viele freiwillige Leistungen der Gemeinde hätten gestrichen werden müssen. Dieses Schreckensszenario, was leider in vielen anderen Kommunen Alltag ist, wollte man in Wölfersheim mit allen Mitteln verhindern. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung beschlossen, der Finanzabteilung externe Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Dank der Hilfe eines externen Beratungsbüros und der engagierten Mitarbeit der zuständigen Kollegen in Rathaus und Gemeinschaftskasse konnten alle Jahresabschlüsse, die für eine Haushaltsgenehmigung erforderlich waren, bis Ende des Jahres aufgestellt werden. „Alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012 wurden rechtzeitig aufgestellt. Das war eine starke Leistung aller Beteiligten! Einer Genehmigung unseres Haushaltes für das kommende Jahr steht somit nichts im Wege. Auch in 2015 muss sich also niemand um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde Sorgen machen.“ zeigt sich Kötter erleichtert.