Neue Gebührensatzung beschlossen

Wohl kaum eine Satzung bzw. Benutzerordnung der Gemeinde Wölfersheim wurde so lange nicht geändert. Vor einigen Wochen hat die Gemeindevertretung eine neue Gebührensatzung und Benutzungsordnung für die Bürgerhäuser und Sporthallen der Gemeinde beschlossen. Sie soll ab Oktober gelten, doch bis dahin sind noch zahlreiche Arbeiten notwendig.
03.06.24 / Gemeinde Wölfersheim

Die bisher gültige Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 1984. Seitdem haben sich Preisniveau und Betriebskosten erheblich verändert. Darüber hinaus haben sich die Ansprüche und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer weiterentwickelt. Die technischen und infrastrukturellen Gegebenheiten der Einrichtungen haben sich ebenfalls verändert. Eine Überarbeitung der Satzung war also zwingend notwendig. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung hat in etlichen Sitzungen entsprechende Regularien ausgearbeitet. „Dabei gab es klare Zielsetzungen. Wir wollen eine faire und transparente Gebührengestaltung und klare Nutzungsregelungen. Zugleich sollen die Vereine und damit das kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde weiterhin unterstützt werden,“ berichtet Bürgermeister Eike See. Zudem habe man Wert auf klare und rechtssichere Regelungen gelegt, die aber auch zukunftssicher sind und neue technische Möglichkeiten zulassen.

Pauschalen und Kostensicherheit

Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Satzung ist, dass die Abrechnung nicht mehr nach der Zahl der Nutzer, sondern als Pauschale erfolgt. Bisher erfolgte die Abrechnung nach Anzahl der Nutzer zu einem Satz von 0,77 Euro pro Person. Die neuen Pauschalen variieren je nach Raum. In den Beträgen pro genutztem Raum sind auch Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung enthalten. Damit haben Nutzer Planungssicherheit und wissen genau welche Kosten anfallen.

Unterstützung für Vereine

Um die Vereine zu unterstützen wird bei internen Veranstaltungen und Veranstaltungen ohne Eintritt generell auf die Raummiete und anfallende Nebenkosten verzichtet. Eine Veranstaltung pro Jahr kann jeder Verein mit Eintrittsgeldern realisieren ohne dass dafür Kosten erhoben werden. Bei einer zweiten Veranstaltung mit Eintritt werden lediglich 50% der Gebühren erhoben. Die Regelungen gelten auch für technische Ausstattung wie Beschallungsanlagen, Beamer und Leinwände. Ein Verein kann also zum Beispiel für eine Jahreshauptversammlung einen Raum mit Beschallungsanlage, Beamer und Leinwand kostenfrei nutzen. Auch ein jährliches Konzert der Musikvereine mit Eintritt kann kostenfrei realisiert werden. Nicht ermäßigt werden jedoch Zusatzleistungen.

Klare Abrechnung von Zusatzleistungen

Die Gemeinde bietet zahlreiche Leistungen in den Hallen an, für die es bisher keine klaren Regelungen gab. Ein Beispiel dafür ist die Bestuhlung, also das Stellen von Tischen und Stühlen. Bei einer Sitzung von Vereinen ist es meist problemlos möglich einen Raum mit vorhandener Bestuhlung zu nutzen oder Stühle und Tische selbst aufzustellen. Mietet ein Unternehmen zum Beispiel die Wetterauhalle wird die Bestuhlung durch die Objektbetreuer oftmals nachgefragt. Künftig fallen daher für das Bestuhlen eines Saales durch die Objektbetreuer zusätzliche Kosten an. Die Pauschalbeträge sind nach Anzahl der zu stellenden Stühle und Tische gestaffelt.

Gemeindevertretung einstimmig für neue Regelungen und digitale Buchung

Nach intensiver Beratung in den Ausschüssen hat die Gemeindevertretung den neuen Nutzungs- und Gebührenordnungen einstimmig zugestimmt. In der Ausschusssitzung wurden viele Details der Satzung hinterfragt. Besonders die Regelungen, die eine stärkere Digitalisierung ermöglichen sollen, fanden Interesse bei den Parlamentariern. Im ersten Schritt soll nun eine neue Buchungssoftware eingeführt werden, mit der eine digitale Buchung ermöglicht wird.

Eine Arbeitsgruppe in der Verwaltung ist derzeit damit beschäftigt Prozesse zu definieren, die künftig automatisch ablaufen sollen. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger die Nutzung einer Halle einfach online anfragen können und schnell eine Bestätigung der Buchung erhalten. Die Information aller beteiligten Personen und auch der Vereine soll nach der Freigabe möglichst automatisch erfolgen. In einem ersten Schritt werden die Vereine als Dauernutzer kontaktiert um die Nutzungszeiten für Übungsstunden usw. abzugleichen. Durch die verstärkte Digitalisierung sollen möglichst viele Potentiale genutzt werden. Ein langfristiges Ziel ist es die Schließanlagen einzelner Räume zu digitalisieren und somit eine vollautomatisierte Buchung und Abrechnung zu realisieren. „Bis wir an diesem Punkt sind wird es noch einige Zeit dauern. Aber noch in diesem Jahr soll die Buchung einfach online abgewickelt werden können. Die Neuregelung der Nutzungsordnung bietet den Nutzerinnen und Nutzern, aber auch Verwaltung und Objektbetreuern zahlreiche Vorteile,“ schließt Bürgermeister Eike See ab.