Nachrücken von Gemeindevertretern in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim

Die am 6. März 2016 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählte Bewerberin Frau Cordula Göbel, Neue Straße 2, 61200 Wölfersheim (Bewerber des Wahlvorschlags 2 - SPD) legt ihr Mandat gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201), zum 30.04.2020 nieder.
21.04.20 / Gemeinde Wölfersheim

Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Frau Cordula Göbel zum 30.04.2020 aus der Gemeindevertretung fest.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages, Herr Jens Escher, Wohnbacher Straße 3, 61200 Wölfersheim hat bereits mit Datum vom 15.04.2016 erklärt, dass er auf die Wahrnehmung seines Mandates verzichtet.

Damit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung nach:

• Herr Friedrich Wilhelm Philipps, Steinfurther Weg 17, 61200 Wölfersheim

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der

Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Rathaus, Zimmer 27, einzureichen.

Wölfersheim, 21.04.2020

Der Gemeindewahlleiter

gez.

Eike See

Bürgermeister