Informationen zu den neuen Abfallgebühren
Viele Städte und Gemeinden im Wetteraukreis stehen vor einem Wechsel. Müll wird künftig nicht mehr gewogen, sondern nach Anzahl der Abfuhren bezahlt. Das hat mehrere Gründe, unter anderem sollen damit Kostensteigerungen abgefedert werden. In Wölfersheim wurde vor kurzem die neue Abfallsatzung beschlossen. Wir haben die Hintergründe und künftigen Kosten für Sie zusammengefasst.
Warum die Umstellung?
Bisher wurde der Rest- und Biomüll in Wölfersheim gewogen, was eine genaue Abrechnung möglich machte. Das Wiegesystem ermutigte auch dazu Abfall zu vermeiden und sauber zu trennen. Hat man sich in der Wetterau an das System gewöhnt, war es in Deutschland eher ein Exot. Das Wiegesystem hat sich deutschlandweit leider nicht durchgesetzt. Neben dem Wetteraukreis gab es nur noch sehr wenige Landkreise oder Städte in ganz Deutschland, die ihren Abfall gewogen haben. Alle anderen haben ihre Abfallgebühren nach Abholung berechnet. Dies hat dazu geführt, dass es auch nur noch ganz wenige Abfuhrunternehmen gibt, die ein Wiegesystem auf ihren Müll-LKWs verbaut haben. Um den Müll zu wiegen benötigt man spezielle Fahrzeuge, die bestimmten Vorschriften entsprechen müssen. Das führt dazu, dass die Abfuhr von Müll im Wiegesystem wesentlich teurer ist und es bei einem Ausfall eines Fahrzeuges schwer ist Ersatz zu bekommen. Die Städte und Gemeinden im Wetteraukreis haben sich deshalb auf eine Vereinheitlichung verständigt, was unterm Strich zu geringeren Kosten führt. Auch der Hessische Städte- und Gemeindebund empfiehlt klar vom Wiegesystem Abstand zu nehmen.
Wer entscheidet wer den Müll abfährt?
Die Gemeinde Wölfersheim nimmt, wie fast alle anderen Gemeinden im Wetteraukreis im Abstand von vier Jahren an Ausschreibungen teil, die durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises organisiert werden. Diese europaweiten Ausschreibungen sind notwendig, um Entsorger zu finden, die den Abfall abtransportieren können. Nun stand wieder eine neue Ausschreibung an. Für fast alle Gemeinden im Wetteraukreis ändern sich nun die Gebühren.
Leider ist es im Bereich des Abfalls, genauso wie es in nahezu allen anderen Bereichen des Lebens auch der Fall ist. Die Gehälter der Menschen die bei den Abfuhrunternehmen arbeiten sind gestiegen und die Kosten für die Fahrzeuge, wie zum Beispiel Sprit und Reparaturen, sind ebenfalls angestiegen. Die Kombination aus gestiegenen Kosten und dem Wegfall der Wiegemöglichkeit sorgt dafür, dass manche Bürgerinnen und Bürger in Zukunft mehr für ihren Abfall bezahlen müssen. Dies ist allerdings nicht bei allen Haushalten der Fall.
Wer hat die Gebühren festgesetzt?
Geht es um Gebühren, dann hört man immer wieder den populistischen Vorwurf, dass die Gebühren erhöht werden, um damit Geld zu verdienen. Das stimmt nicht und keine Stadt- oder Gemeinde darf das. Egal, um welche Gebühr es sich handelt, gilt immer der Grundsatz, dass Gebühren maximal kostendeckend erhoben werden dürfen. Die Gemeinde darf also keinen dauerhaften Gewinn erwirtschaften. Sollte die Gemeinde ein positives Ergebnis bei den Gebühren im Laufe eines Jahres erzielen, dann müssen diese Gebühren an die Bürger zurückbezahlt werden. Sollte man ein Minus erwirtschaften, dann kann man sich die Gebühren von den Bürgern zurückholen. Beides ist innerhalb von fünf Jahren möglich. Dies ist wichtig zu wissen, da aus diesem Grundsatz hervorgeht, dass man mit Gebühren niemals Geld verdienen kann und darf.
Ebenfalls ist es wichtig, zu wissen, dass weder ein Defizit noch ein Gewinn von einem Gebührenhaushalt mit einem anderen Gebührenhaushalt verrechnet werden darf. Gleiches gilt auch für Ausgaben beziehungsweise Einnahmen in anderen Bereichen. Es ist also nicht möglich ein Minus im Bereich der Sportförderung oder im Bereich der Kindergärten mit Gewinnen aus Gebühren zu verrechnen.
Gebührenkalkulationen sind sehr komplex. Daher hat die Verwaltung ein Fachbüro beauftragt die Gebührensätze auszurechnen. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurden die Gebühren von der Gemeindevertretung mit den entsprechenden Regularien beschlossen.
Wie setzen sich die Gebühren zusammen?
Bisher zahlte man eine Grundgebühr und der Abfall wurde nach Menge abgerechnet. Künftig zahlt jeder Haushalt eine Grundgebühr für die Biotonne und eine Grundgebühr für die Restmülltonne. Die Gebühr für die kleine 120 Liter Restmülltonne liegt bei 105 Euro pro Jahr. Darin enthalten sind 6 Leerungen, bei denen es egal ist wie voll die Tonne ist. Wer die Tonne ein weiteres Mal bei den Abfuhrterminen raus stellt, zahlt für diese Leerung einen entsprechenden Aufpreis von 6 Euro. Etwas anders ist es bei der Biotonne. Diese darf man so oft rausstellen, wie man will und zahlt immer nur die Grundgebühr von 60 Euro bei der kleinen Tonne. Wie bisher bleiben Papier, Gelbe Tonne und Grünschnitt kostenlos. Haushalte, die ihren Müll besser trennen, werden damit künftig weniger zahlen. Die Abfuhr von Sperrmüll wird optional nach Abfuhren berechnet.
Für wen wird es teurer?
Wer bisher keinen Restmüll oder Biomüll hatte, musste eine monatliche Grundgebühr für den Restmüll zahlen. Für einen Großteil wird es nicht teurer und für einige sogar günstiger. Wer seinen Müll sauber trennt, kann durch die unbegrenzte Leerung von Biomüll, die kostenlose Abfuhr der Gelben Tonne und Papier, aber auch durch Glascontainer usw. sparen. Kleinere Haushalte, die bisher wenig Müll produziert haben, zahlen durch dieses System leider mehr.
Wie oft wird die Tonne künftig abgeholt?
Am Zyklus der Leerung ändert sich nichts Wesentliches. Die Restmülltonne wird künftig alle drei Wochen geleert. Die Biotonne soll auch künftig in den Sommermonaten häufiger geleert werden. Für die Abrechnung entscheidend ist, wie oft die Restmülltonne tatsächlich geleert wird. Bei der Biotonne ist es egal wie oft sie rausgestellt und geleert wird.
Bekomme ich eine neue Mülltonne?
Nein, sie behalten Ihre alten Mülltonnen. Die Tonnen verfügen bereits über die entsprechenden Möglichkeiten die Anzahl der Leerungen nachzuvollziehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit ihre Tonne tauschen zu lassen. Dies kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Schreiben Sie uns hierzu bitte einfach eine Mail an [email protected] oder teilen Sie Ihren Tauschwunsch schriftlich mit.
Warum gibt es keine 80 Liter Tonne für den Restmüll?
Es gibt Restmülltonnen mit 120 Litern, 240 Litern und 1.100 Litern. Die Ersparnis für ei-ne 80 Liter Tonne würde im Verhältnis bei etwa 10 Euro pro Jahr liegen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat der Gemeinde empfohlen zunächst Erfahrungen mit dem System zu sammeln. Deshalb wurde auf die Einführung einer kleineren 80 Liter Tonne zunächst verzichtet. Für die Zukunft ausgeschlossen ist sie jedoch nicht.
Muss ich die Biotonne benutzen?
Generell verpflichtet die neue Satzung alle Haushalte dazu auch die Biotonne zu benutzen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer seinen Bioabfall selbst kompostieren möchte, muss dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Es muss schlüssig und nachvollziehbar nachgewiesen werden, dass man fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos auf diesem Grundstück selbst zu behandeln. Hiervon darf keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z. B. Ratten, Waschbären) entstehen. Eine ordnungsgemäße Verwertung erfor-dert, dass für die Ausbringung des Kompostes eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftliche genutzte Fläche von 50 m² je Grundstücksbewohner auf dem Grundstück nachgewiesen wird.
Gibt es noch weitere Informationen?
Die vollständige von der Gemeindevertretung beschlossene Gebührensatzung finden Sie im Bürgerinformationssystem auf unserer Webseite. Darüber hinaus wird in den nächsten Tagen die neue Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebes online gehen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung. Melden Sie sich gerne per Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 06036 / 97 37 26.