Grabräumung Wölfersheim Urnenreihengrab

Die Ruhefrist des Urnenreihengrabfeldes I (1 Reihe) der Belegungszeit Januar 1995 bis Dezember 1995 auf dem Friedhof Wölfersheim ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim zum Dezember 2020 abgelaufen.
24.06.21 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Urnenreihengrabfeldes I (1 Reihe) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Urnenreihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 181,49 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Wölfersheim

Block I / Reihe 1

Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr

Friedl, Elisabeth geb. Strauch 1995

Hartlich, Helmut Richard Anton 1995

Leonhard, Adolf 1995

Linsig, Irene Henny geb. Weber 1995

Peter, Peter 1995

Reitz, Roland Richard 1995

Schmidt, Robert 1995

Schumpf, Adam 1995

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister