Grabräumung Wölfersheim Urnenreihengrab
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Urnenreihengrabfeldes I (1 Reihe) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
Für ein Urnenreihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 181,49 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Wölfersheim
Block I / Reihe 1
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Friedl, Elisabeth geb. Strauch 1995
Hartlich, Helmut Richard Anton 1995
Leonhard, Adolf 1995
Linsig, Irene Henny geb. Weber 1995
Peter, Peter 1995
Reitz, Roland Richard 1995
Schmidt, Robert 1995
Schumpf, Adam 1995
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister