Grabräumung Melbach

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes E (2 Reihen) der Belegungszeit September 1994 bis Juni 1996 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
24.06.21 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes E (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 233,89 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Melbach

Block E / Reihen 1 + 2

Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr

Berndt, Meline geb. Becker 1995

Breidenbach, Elisabeth Charlotte geb. Knobloch 1994

Gärtner, Richard 1996

Greschkowitz, Paul 1995

Helwig, Karl Heinz 1996

Hermenau, Gerhard Paul Emmerich 1996

Hubeler, Rudolf 1995

Kirchner, Anna 1995

Koch, Franziska geb. Köbler 1994

Minschke, Herbert 1995

Rieß, Herbert 1996

Röder, Lina geb. Bauschmann 1995

Schleenbecker, Rosa 1994

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister