Grabräumung Berstadt

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) der Belegungszeit November 1994 bis Juli 1996 auf dem Friedhof Berstadt ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
24.06.21 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 233,89 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt

Block M / Reihen 7 + 8

Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr

Alter, Hans Jürgen 1994

Bender, Adolf 1995

Blasse, Paula geb. Geißler 1995

Block, Richard Heinrich 1996

Brand, Margot geb. Eller 1996

Debold, Alice geb. Hofmann 1995

Groth, Hermine geb. Schwarz 1994

Kaiser, Marie geb. Stauf 1995

Kaiser, Roman Georg 1995

Koch, Heinrich Wilhelm Manfred 1995

Mogk, Berthold 1995

Pfaffenroth, Arthur 1995

Rieger, Meline geb. Wolf 1996

Rieß, Alwine 1995

Schmidt, Kurt 1995

Schmidt, Anna Elisabeth geb. Gudmann 1996

Spinnler, Marie geb. Müller 1994

Storck, Willi 1996

Winter, Adolf Otto 1995

Wolf, Elisabeth geb. Möbus 1994

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister