Grabräumung Berstadt
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 119,30 € (ab 01.01.2019 = 122,88 €) möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 24. März 2019 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 25. März 2019.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 220,47 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt
Block M / Reihen 3 + 4
Name des / der Verstorbenen, Bestattungsjahr
Block, Emmilie geb. Diefenbach 1993
Echzeller, Karl 1992
Eiser, Ottilie geb. Appel 1992
Gottwals, Marie geb. Müller 1993
Jäger, Antonie geb. Storck 1993
Klemt, Manfred 1992
Küffner, Karolina geb. Wald 1992
Mogk, Maria geb. Benner 1992
Penzenstadler, Anton 1992
Schneider, Adolf 1992
Schweitzer, Heinz 1993
Seipp, Christel geb. Buddrus 1993
Spengler, Robert 1992
Storck, Karl 1993
Storck, Rudolf 1993
Stumpf, Frieda-Luise geb. Braun 1993
Weppner, Peter 1993
Winter, Maria Antonia geb. Streit 1993
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister