Grabräumung Berstadt

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) der Belegungszeit März 1992 bis Oktober 1993 auf dem Friedhof Berstadt ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Ge-meinde Wölfersheim abgelaufen.
26.11.18 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 119,30 € (ab 01.01.2019 = 122,88 €) möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 24. März 2019 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 25. März 2019.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 220,47 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt

Block M / Reihen 3 + 4

Name des / der Verstorbenen, Bestattungsjahr

Block, Emmilie geb. Diefenbach 1993

Echzeller, Karl 1992

Eiser, Ottilie geb. Appel 1992

Gottwals, Marie geb. Müller 1993

Jäger, Antonie geb. Storck 1993

Klemt, Manfred 1992

Küffner, Karolina geb. Wald 1992

Mogk, Maria geb. Benner 1992

Penzenstadler, Anton 1992

Schneider, Adolf 1992

Schweitzer, Heinz 1993

Seipp, Christel geb. Buddrus 1993

Spengler, Robert 1992

Storck, Karl 1993

Storck, Rudolf 1993

Stumpf, Frieda-Luise geb. Braun 1993

Weppner, Peter 1993

Winter, Maria Antonia geb. Streit 1993

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister