Grabräumung Wohnbach
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 119,30 € (ab 01.01.2019 = 122,88 €) möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 24. März 2019 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes C (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 25. März 2019.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 220,47 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Wohnbach
Block C / Reihen 4 + 5
Name des / der Verstorbenen, Bestattungsjahr
Alt, Gustav 1992
Alt, Ottilie geb. Klein 1993
Eichelmann, Hugo 1992
Emmel, Erwin 1992
Herget, Lina geb. Hiller 1992
Keil, Adolf 1992
Millies, Hans 1993
Probst, Franz 1993
Purper, Hedwig Luise geb. Hirlemann 1992
Schweimer, Gustav 1993
Schweitzer, Erna geb. Brück 1992
Schweitzer, Ewald 1993
Stoppel, Agnes geb. Böhr 1993
Stumpf, Adolf 1993
Wolf, Lina geb. Bommersheim 1993
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister