Grabräumung Wohnbach

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes C (2 Reihen) der Belegungszeit November 1992 bis Dezember 1993 auf dem Friedhof Wohnbach läuft gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim zum 31. Dezember 2018 ab.
26.11.18 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 119,30 € (ab 01.01.2019 = 122,88 €) möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 24. März 2019 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes C (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 25. März 2019.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 220,47 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Wohnbach

Block C / Reihen 4 + 5

Name des / der Verstorbenen, Bestattungsjahr

Alt, Gustav 1992

Alt, Ottilie geb. Klein 1993

Eichelmann, Hugo 1992

Emmel, Erwin 1992

Herget, Lina geb. Hiller 1992

Keil, Adolf 1992

Millies, Hans 1993

Probst, Franz 1993

Purper, Hedwig Luise geb. Hirlemann 1992

Schweimer, Gustav 1993

Schweitzer, Erna geb. Brück 1992

Schweitzer, Ewald 1993

Stoppel, Agnes geb. Böhr 1993

Stumpf, Adolf 1993

Wolf, Lina geb. Bommersheim 1993

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister