Grabräumung

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes B (Reihe 1+2) der Belegungszeit Juni 1994 bis September 1995 auf dem Friedhof Wohnbach läuft gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim zum 30.September 2020 ab.
02.07.20 / Gemeinde Wölfersheim

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 04. Oktober 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu ver-fügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes B (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 05. Oktober 2020.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 227,08 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Wohnbach

Block B / Reihen 1 + 2

Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr

Diehl, Ingeborg Frieda Emma geb. Beier 1995

Emmel, Gustav 1994

Emmel, Richard 1995

Groß, Ferdinand 1995

Groß, Karl 1994

Herget, Lina 1995

Herget, Richard 1995

Kötter, Ottilie geb. Jörg 1994

Lang, Josef 1995

Lung, Ida geb. Bender 1995

Ortmann, Reinhard Franz 1995

Sommer, Paul 1995

Steins, Katharina geb. Luchhau 1995

Stumpf, Marie geb. Bonarius 1995

Wolf, Robert 1994

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister