Grabmal-Überprüfung 2018
Gemäß der gültigen Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-BG Kassel muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht von Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch die Grabsteine losgerissen würden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnauf-kleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungs-berechtigten erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haf-ten.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten daher sich an den unten genannten Terminen zwecks Be-zeugung der Maßnahme auf dem Friedhof einzufinden, da spätere Schadenersatzansprüche der Gemeinde gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Überprüfungen finden am Mittwoch, 10. Oktober 2018,
ab 08.00 Uhr auf dem Friedhof Melbach
ab 08.30 Uhr auf dem Friedhof Södel
ab 09.00 Uhr auf dem Friedhof Wohnbach
ab 09.30 Uhr auf dem Friedhof Berstadt
ab 10.00 Uhr auf dem Friedhof Wölfersheim
statt.
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister