BUNDESWEITER WARNTAG 2020
Am 10. September 2020 wird pünktlich um 11 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm durchgeführt. Wie Innenminister Peter Beuth in Wiesbaden informierte, sensibilisiere der Aktionstag für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale. So werden alle vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, Radio, Fernsehen, soziale Medien, Warn-Apps (hessenWARN), sowie digitale Werbetafeln zum Einsatz kommen. Sowohl der Ton für den Probealarm um 11 Uhr, als auch das Sirenensignal zur Entwarnung um 11:20 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
„Am 10. September ist Großalarm in allen hessischen Kommunen. Im Rahmen des bundesweiten Warntages werden gegen 11 Uhr alle verfügbaren Warnmittel auf einmal erprobt. Der Aktionstag wird dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Die Hessinnen und Hessen sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe kennenlernen, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen, wird die hessische Bevölkerung dann auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN sowie die Social-Media-Kanäle der hessischen Polizei informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für Warnungen vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Der Aktionstag ist der erste gemeinsame Warntag aller Bundesländer seit der Wiedervereinigung. Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) wird der Warntag ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Hessen hat den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Vertretern gemeinsam vorbereitet. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.