Bundesverwaltungsgericht lässt REWE-Frage offen
Der BUND hatte gegen die Zielabweichung vom Regionalplan am Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Damit hatte der Umweltverband keinen Erfolg, denn nach Ansicht des Gerichtes fehlt ihm die Befugnis überhaupt gegen das Projekt zu klagen. Der BUND legte Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof Kassel ein. Dieser bestätigte die Entscheidung der Gießener Richter. Doch die Umweltschützer gaben sich mit der Entscheidung nicht zufrieden. Am heutigen Donnerstag fand die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass nicht beurteilt werden kann ob der BUND klagebefugt ist, da der Verwaltungsgerichtshof Kassel nicht ermittelt hatte, ob statt einer Zielabweichung eine Planänderung des RegFNP erforderlich gewesen wäre. Dies wäre der Fall gewesen, wenn auf Regionalplanungsebene erhebliche Umweltauswirkungen hätten nicht ausgeschlossen werden können. Nur wenn diese Ermittlungen zu einem für den BUND positiven Ergebnis führen, verfügt er über eine Klagebefugnis. So wurde das Kasseler Urteil aufgehoben und es muss zu einer erneuten Verhandlung kommen.
Zwischenzeitlich wurde der Regionalplan geändert und die Zielabweichung, die Gegenstand der Klage ist, ist nicht mehr notwendig. Eine finale Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht nicht getroffen.