BUND scheitert mit Eilantrag gegen REWE-Logistikzentrum

Unmittelbar an der Autobahn 45 wird in den nächsten Jahren ein Logistikzentrum des Lebensmitteleinzelhändlers REWE mit mehr als 550 Arbeits- und 20 Ausbildungsplätzen entstehen. Für die Gemeinde ist das Logistikzentrum mit vielen Vorteilen verbunden, doch es gibt auch Kritiker. Darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Hessen e.V. (BUND), der gegen das Projekt klagte. Nachdem die Klage bereits zum Beginn des Jahres vom Verwaltungsgericht Gießen als unzulässig abgewiesen wurde, ging der BUND in Berufung und scheiterte auch mit einem Eilantrag vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
26.10.20 / Gemeinde Wölfersheim

„Die rechtliche Einschätzung aller handelnden Behörden und unseres juristischen Beistandes wurde nun auf zwei gerichtlichen Ebenen juristisch bestätigt.“ zeigt sich Bürgermeister Eike See erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Konkret geht es dabei um eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen. Dieser Plan regelt, welche Bereiche zum Beispiel der Landwirtschaft vorbehalten sind und wo Gewerbegebiete entstehen können. Die Gemeinde Wölfersheim hatte eine Abweichung von diesem Plan und den sofortigen Vollzug beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Durch den sofortigen Vollzug wurde es ermöglicht, bereits mit anderen Schritten wie dem Bebauungsplan zu beginnen, ein übliches Vorgehen bei solchen Projekten. Der BUND hatte zuletzt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beantragt. Vor dem Verwaltungsgericht in Gießen wurde die Klage bereits im Januar 2019 abgewiesen, denn der BUND ist nicht klagebefugt. Diese Einschätzung bestätigt nun auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren und beschäftigt sich in einem 21-seitigen Beschluss ausführlich mit dem Thema. Die Rechte des BUND werden nach Ansicht des Gerichtes nicht verletzt und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auf der Ebene der regionalplanerischen Zielabweichung nicht. „Wir arbeiten bei diesem Vorhaben besonders gewissenhaft und lassen alle Schritte juristisch prüfen. Die Arbeit lohnt sich aber, denn davon werden Bürger unserer Gemeinde und in der gesamten Region profitieren. Es freut mich daher, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes juristisch nicht mehr angegriffen werden kann.“ schließt Bürgermeister Eike See ab.