Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung „Logistikpark Wölfersheim A 45“.
04.03.20 / Gemeinde Wölfersheim

Für das Umlegungsgebiet „Logistikpark Wölfersheim A 45“ in der Gemarkung Berstadt,

wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur

2. Vorwegnahme der Entscheidung (§ 76 BauGB) gemäß der Beschlussfassung vom 11.02.2020 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Wölfersheim, den 04.03.2020

gez.:

Eike See

Bürgermeister