Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie im angefügten PDF.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat in ihrer Sitzung am 02.07.2020 den Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Logistikpark Wölfersheim A 45“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der integrierten Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich an der B 455 zwischen Wölfersheim und Berstadt. Nordwestlich des Gebietes verläuft die B 455, im Südwesten begrenzt die Kreisstraße K 181 nach Echzell die Fläche, südöstlich befindet sich die Gemarkungsgrenze zu Echzell und umfasst rd. 28 ha.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Bebauungsplan
Die Umsetzung der Ausgleichskonzeption für die Artenschutzmaßnahmen erfolgt in Flur 8 der Gemarkung Wölfersheim auf den Flurstücken 64-69, mit insgesamt rd. 5 ha, von denen etwa 4,5 ha für die Maßnahme wirksam werden. Die Sicherstellung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen.
Der Bebauungsplan, die Begründung hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 BauGB) und die Vorschriften, auf die in den Textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird (u.a. DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“), werden ab sofort im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ergänzend werden die o.g. Unterlagen unter www.woelfersheim.de ins Internet gestellt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen eines Gewerbegebiets gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung geschaffen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim
Bürgermeister
1072_S_Wölfersheim_Logistikpark_A45_2020-06-29 (TF)
BG_S_Wölfersheim Logistikpark A 45_2020-07-02
TF_S_Wölfersheim Logistikpark A 45_2020-07-02
Zusammenfassende Erklärung_Logistikpark Wölfersheim A 45
Anlage 1_Umweltbericht_Logistikpark A 45_UB_Juni 2020_mit Anlage
Anlage 2_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_Logistikpark_A45_AF_2020
Anlage 3_Schalltechnische Untersuchung 70390-202001
Anlage 4_Verkehrsuntersuchung_T T_Bericht_ohne Gewerbe_181109
Anlage 5_Natura 2000 Studie_Wölfersheim
Anlage 6_Zusatzbewertung Landschaftsbild_Logistikpark A 45_Ls_2020_mit Anlage
Anlage 7_Luftschadstoffgutachten_63890-Bericht
Anlage 8_Bodengutachten_150517-1_Wölfersheim_Logistikpark A45_Zufahrtsbereiche
Anlage 9_Magnetometerprospektion 08 bis 10 2017 Tech Bericht PZP
Anlage 10_Wölfersheim_Logistikpark_Lichtgutachten