Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Diese Vorschlagsliste liegt in der Zeit
vom 10. September bis 14. September 2018 einschließlich
während der Sprechstunden im Rathaus der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, 2. OG, Zimmer 27, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Offenlegung wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) öffentlich bekannt gemacht.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Aus-legungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Für den Gemeindevorstand
Eike See
Bürgermeister