Aufstellen von Gerüsten und Containern sowie Lagerung von Baumaterial auf Straßen und Gehwegen

Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung(StVO)erforderlich
17.09.21 / Gemeinde Wölfersheim

Haben Sie eine solche Maßnahme in nächster Zeit geplant? Dann beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Viele Bauherren und Hausentrümpler sind völlig überrascht, wenn die Dachdeckerfirma oder das Entsorgungsunternehmen, die Gerüst oder Container stellen, mit dem Aufbau nicht beginnt, weil keine Genehmigung vorliegt. Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich ganz kurzfristig an uns und brauchen schnellstmöglich die entsprechende Genehmigung und stellen erst am Tage des Beginns der Maßnahme einen Antrag. Da in allen Fällen andere Fachbehörden, u. a. die Polizei und Straßenbaubehörde, vor der Erteilung der Genehmigung gehört werden müssen und ab und zu sogar ein Ortstermin erforderlich wird, ist eine kurzfristige Bearbeitung nicht immer möglich.

Daher unsere Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Wenn Sie vorhaben, ein Baugerüst oder einen Container zu stellen bzw. Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg zu lagern, dann beantragen Sie bitte rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme – die Genehmigung. Gleiches gilt übrigens für eine Straßensperrung. Weitere Informationen gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde, Herrn Höhne, im Rathaus, Tel. 06036-9737-31, Fax 06036-9737-37 oder per E-Mail unter [email protected].