Anleinen von Hunden während der Brutzeit
In den sozialen Medien entbrannte in den letzten Tagen eine kleine Diskussion über das Anleinen von Hunden im freien Feld. Auch nach Informationen des Landesjagdverbandes kommt es immer wieder zu Übergriffen von frei laufenden Hunden auf Wildtiere. Vor allem hochträchtige Rehmütter und deren ungeborene Kitze fallen Hundebissen zum Opfer. Deshalb wünscht sowohl der Landesjagdverband als auch der Hessische Tierschutzverband ein Anleinen der Hunde außerhalb der Ortschaften in der Zeit vom 15. Februar bis 1. Juli. Während dieser Zeit brüten Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente, Wachtel und andere in ihren Bodennestern. Wenn streunende Hunde die brütenden Tiere vertreiben, sind die Nester mit Eiern oder Jungvögeln ein leichtes Opfer für Krähen und Elstern. Hundebesitzer sollten daher auf befestigten Wegen bleiben und ihren Hund nicht hinter freilebenden Tieren herlaufen lassen.
Landwirte berichten, dass leider sehr häufig Felder, Wiesen und Streuobstwiesen zum Austoben und Auskoten von Hunden benutzt werden. Frisch eingesäte Pflanzen werden zertrampelt oder umgeknickt und haben dadurch keine Möglichkeit, heranzuwachsen. Hundespielzeug wie Stöcke, Bälle und sonstige Gegenstände liegen oder landen in den Feldern und Wiesen und gelangen auf diese Weise ins Futter oder in landwirtschaftliche Maschinen und können erhebliche Schäden verursachen. Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeutet vielfach quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen hochwertige Nahrungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflächen für Hunde. Wir alle erwarten zurecht, dass die Landwirte einwandfreie Nahrungsmittel erzeugen. Dafür ist es ebenso nötig, dass Hundehalter verantwortungsvoll handeln und Ihre Hunde anleinen und auf den vorhandenen befestigten Wegen bleiben.
In Hessen besteht keine allumfassende, allgemeine Leinenpflicht. Jedoch hat sich Hessen dazu entschlossen, eine Leinenpflicht für bestimmte öffentliche Plätze und Veranstaltungen einzuführen. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Veranstaltungen. Der Appell von Jägern und Landwirten lautet dennoch:
Beschränken Sie Ihre Tierliebe nicht nur auf Ihren Hund, sondern denken Sie auch an die frei lebenden Wildtiere in unserer Natur und an Ihre und unsere Nahrungsmittel. Nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine und lassen sie diese nicht auf Felder, Wiesen und Streuobstwiesen laufen. Darüber hinaus müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch ein Unfall heraufbeschworen wird.
Die Hundewiese am Wölfersheimer See bietet eine gute Möglichkeit Tiere auch ohne Leine laufen zu lassen und ermöglicht den kontrollierten Kontakt mit anderen Hunden.