Amtliche Bekanntmachungen
Die Ruhefrist der Reihe 4 des Urnenreihengrabfeldes K der Belegungszeit Juni 1991 bis Juli 1994 auf dem Friedhof Wölfersheim ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 19. April 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfü-gen.
Die Räumung der Reihe 4 des Urnenreihengrabfeldes K durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 20. April 2020.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Urnenreihengrab 176,20 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Wölfersheim
Block K / Reihe 4
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Behrend, Hildegard geb. Walz 1994
Jakob, Martha geb. Bascha 1992
Lachmann, Martha geb. Wagner 1994
Nies, Auguste geb. Sack 1992
Rotter, Josef 1993
Rudert, Anton Josef 1993
Sack, Wilhelmine geb. Heller 1994
Sadowski, Gebhard 1993
Schichowski, Hildegard geb. Schwab 1993
Stark, Martin 1991
Stüber, Heinrich 1994
Ulrich, Dr. Wilhelm 1991
Waldeck, Emma-Auguste geb. Dietz 1993
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister