Amtliche Bekanntmachungen
Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) der Belegungszeit Juni 1993 bis August 1994 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemein-de Wölfersheim abgelaufen.
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 19. April 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfü-gen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 20. April 2020.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 227,08 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
Block D / Reihen 1 + 2
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Baumann, Elly geb. Luckau 1994
Becker, Hugo 1994
Drullmann, Walter 1993
Götz, Friedrich 1994
Happe, Anna Marie geb. Degenhardt 1993
Höcker, Anna geb. Lemoch 1993
Koch, Karl 1994
Pfeffer, Anna geb. Drullmann 1993
Reusing, Anna geb. Beschta 1994
Schmidt, Lina geb. Kleberger 1994
Stüber, Elli Elisabeth geb. Stoll 1993
Wild, Rosa geb. Glaser 1993
Winkler, Ernst Alois 1994
Zorn, Albert 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister