Amtliche Bekanntmachungen

Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
04.02.20 / Gemeinde Wölfersheim

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) der Belegungszeit Juni 1993 bis August 1994 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemein-de Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 19. April 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfü-gen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 20. April 2020.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 227,08 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Melbach

Block D / Reihen 1 + 2

Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr

Baumann, Elly geb. Luckau 1994

Becker, Hugo 1994

Drullmann, Walter 1993

Götz, Friedrich 1994

Happe, Anna Marie geb. Degenhardt 1993

Höcker, Anna geb. Lemoch 1993

Koch, Karl 1994

Pfeffer, Anna geb. Drullmann 1993

Reusing, Anna geb. Beschta 1994

Schmidt, Lina geb. Kleberger 1994

Stüber, Elli Elisabeth geb. Stoll 1993

Wild, Rosa geb. Glaser 1993

Winkler, Ernst Alois 1994

Zorn, Albert 1994

Der Gemeindevorstand

gez. See, Bürgermeister