Amtliche Bekanntmachungen
Die Ruhefrist der Reihe 4 des Urnenreihengrabfeldes BI der Belegungszeit November 1993 bis März 1995 auf dem Friedhof Södel läuft gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim zum 31. März 2020 ab.
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 19. April 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfü-gen.
Die Räumung der Reihe 4 des Urnenreihengrabfeldes BI durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 20. April 2020.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Urnenreihengrab 176,20 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Södel
Block BI / Reihe 4
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Göbel, Frieda geb. Schneider 1994
Haegele, Elfriede Berta geb. Knosp 1993
Heyer, Rudolf 1993
Hofmann, Heinrich 1995
Viererbl, Anna geb. Prasser 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister