Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der 1. Vorwegnahme der Entscheidung des Umlegungsplanes "Logistikpark Wölfersheim A 45" gemäß § 71 BauGB

Für das Umlegungsgebiet "Logistikpark Wölfersheim A 45" in der Gemarkung Berstadt wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 1. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 01.03.2019 unanfechtbar geworden ist.
21.05.19 / Gemeinde Wölfersheim

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Um-legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann inner-halb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wöl-fersheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Wölfersheim, den 10.05.2019

gez.:

Eike See

Bürgermeister