Aktuelles im Fall Biokraft
Mehrere Anwohner äußerten per Mail und Anrufe ihren Unmut im Wölfersheimer Rathaus. „Ich habe unverzüglich Kontakt mit dem Regierungspräsidium aufgenommen und diese erneut aufgefordert, den laufenden Betrieb der Firma Biokraft zu überprüfen. Außerdem habe ich den neuen Geschäftsführer, Jochen Ritter, von den Beschwerden in Kenntnis gesetzt und auch ihn aufgefordert, mir mitzuteilen, worin die aktuelle Geruchsbelästigung begründet liegt. Es hat sich dann herausgestellt, dass der Geruch die Nachwirkungen der jüngsten Probleme bei der OVAG-Biogasanlage sind und nicht mit der Firma Biokraft zusammen hängt.“ so Wölfersheims Bürgermeister Rouven Kötter. Dennoch befindet man sich seit einigen Monaten mit der Firma Biokraft im Rechtsstreit bezüglich der bisherigen Nutzung des Geländes. Hierzu teilte Kötter mit, dass für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2010 eine Vorlage von ihm eingebracht wird. „In der nächsten Sitzung liegt es an den Wölfersheimer Gemeindevertretern zu entscheiden, ob wir das Gerichtsverfahren mit der Firma Biokraft bis zum Ende durchziehen. Dies würde bedeuten, dass die Firma Biokraft entweder den Standort Wölfersheim verlässt oder alles beim Alten bleibt und die Firma in 2 Jahren das Grundstück erwerben kann. Dies wiederum hätte zur Folge, dass die Gemeinde Wölfersheim dann keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr hätte. Die zweite Alternative besteht in einem Vergleich, der zwischen den Anwälten der Firma Biokraft und der Gemeinde Wölfersheim ausgehandelt wurde.“ erläutert Kötter. Der ausgehandelte Vergleich sieht unter anderem vor, dass die Firma Biokraft das Grundstück nicht mehr erwerben darf, sondern einen langfristigen Pachtvertrag mit der Gemeinde eingeht. In diesem Pachtvertrag wird festgeschrieben, dass der Betrieb des Unternehmens zweimal Jährlich auf Kosten der Firma Biokraft vom TÜV überwacht wird, wobei die Gemeinde Wölfersheim bei besonderen Beschwerden, diese Überwachung ohne vorherige Ankündigung beauftragen darf. Wenn dort Fehler festgestellt werden, dann sind diese innerhalb von 3 Wochen zu beheben, ansonsten steht der Gemeinde ein fristloses Kündigungsrecht zu. Darüber hinaus sieht der Vergleich vor, dass die Firma Biokraft eine Beschwerdehotline für die Anwohner einrichten muss. Weiterer Bestandteil des Vergleichs ist ein sofortiges Kündigungsrecht der Gemeinde für den Fall, dass der Firma Biokraft rechtskräftig ihre Betriebsgenehmigung durch den RP entzogen wird. Für den Fall, dass der Firma Biokraft basierend auf dem neuen Pachtvertrag fristlos gekündigt wird, steht dem Unternehmen keinerlei Entschädigung für Gebäude oder befestigte Flächen zu. Das Grundstück würde vielmehr an die Gemeinde Wölfersheim zurückfallen. „Die Parlamentarier stehen hier sicherlich vor einer schwierigen Entscheidung. Zum einen ist es uns durch die konsequente Vorgehensweise gelungen, einen ansehnlichen Vergleich auszuhandeln, der uns als Gemeinde langfristig Einflussmöglichkeiten in den Betrieb des Unternehmens gibt. Basierend auf diesem Vergleich sind wir nicht mehr von Entscheidungen und Kontrollen des Regierungspräsidiums abhängig, sondern können aktiv tätig werden und haben dann auch eine rechtliche Handhabe, dem Unternehmen einen Platzverweis zu erteilen. Sollten sich die Parlamentarier jedoch für das Gerichtsverfahren entscheiden, dann hieße dies Hop oder Top: Entweder das Unternehmen verlässt die Gemeinde oder es bleibt dauerhaft und die Gemeinde hat keine direkten Einflussmöglichkeiten. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit dem Fall und auch der Vorgehensweise des RP halte ich persönlich den Vergleich für die bessere Alternative. Da das Heft des Handelns dauerhaft bei der Gemeinde liegen würde.“ positioniert sich der Wölfersheimer Bürgermeister. „Es war sicherlich richtig, juristisch Druck aufzubauen, denn nur dadurch kamen wir Überhaupt in die Lage, jetzt im Dezember entscheiden zu können. Den Status Quo können wir auf keinen Fall weiter akzeptieren. Die Bevölkerung hat lange genug unter der Geruchsbelästigung gelitten.“