Wahl einer neuen Schiedsperson
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungs-verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in bestimmten Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Personen, die Interesse an der Wahrnehmung dieser Aufgabe haben, bitten wir um Mitteilung bis zum
16. Juni 2024
an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim, Herrn Herrmann, Haupt-straße 60, 61200 Wölfersheim, Telefon 06036/9737-15, Rathaus, 2. OG, Zimmer 214.
Zur Information weisen wir darauf hin, daß die Amtszeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson jeweils 5 Jahre beträgt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23.03.1994 (GVBl. I S. 148 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. S. 362), soll die bevorstehende Wahl, die durch die Gemeindevertretung zu erfolgen hat, mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekanntgemacht werden.
Wölfersheim, 23.05.2024
Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
gez.
Markus Herrmann