Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Wetteraukreises zum Schutz vor Vogelgrippe
Am 08. November 2016 wurde bei mehreren verendeten Wasservögeln am Plöner See in Schleswig-Holstein das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. An den darauffolgenden Tagen wurde das Virus bei tot aufgefundenen Enten in den Bodensee-Anrainerorten Konstanz, Radolfzell, Moos, Bodman-Ludwigshafen und Friedrichshafen sowie in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen gefunden. Zeitgleich wurde ein auffälliges Sterben von Wasservögeln auf der deutschen, der österreichischen und der schweizer Seite des Bodensees beobachtet, dem ebenfalls eine Infektion der Vögel mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus vom gleichen Subtyp zugrunde liegt. Weitere Ausbrüche mit H5N8 wurden in Geflügelbeständen in Schleswig-Holstein sowie in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Eine Erkrankung des Menschen durch dieses Virus ist bislang weltweit nicht nachgewiesen.
Die Einschleppungswege sind bislang nicht abschließend geklärt. Vermutlich spielt die Übertragung durch Zugvögel eine große Rolle, andere Übertragungswege können allerdings ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Dort, wo sich Rast- und Ruheplätze von Zugvögeln befinden, ist das Risiko der Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel besonders hoch. Daher ist die Aufstallung des Geflügels in gewässernahen Gebieten rund um das Bingenheimer Ried Pflicht. Konkret hiervon betroffen sind die Städte und Gemeinden Florstadt, Nidda, Reichelsheim, Echzell und Wölfersheim. Geflügel muss folglich ab sofort dort entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit vollständig überdachten und an allen Seiten vogeldicht abgegrenzten Ausläufen gehalten werden.
Genaue Karten ebenso wie die aktuelle Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Wetteraukreises (www.wetteraukreis.de) einzusehen.
Darüber hinaus sind Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, in den betroffenen Gebieten verboten. Entsprechend dürfen Geflügel und Vögel aus diesen Städten und Gemeinden auch nicht an derlei Veranstaltungen teilnehmen.
Geflügelhalter, insbesondere von Hühnern, Enten und Puten, sind aufgrund der derzeitigen Seuchenlage unbedingt aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen.
Landrat Joachim Arnold und Dr. Rudolf Müller, Leiter des Veterinäramtes des Wetteraukreises, raten daher allen Geflügelhaltern zur Einhaltung der nach der Geflügelpest-Verordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen:
1. Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt meiden. Futter und Einstreu müssen vor Wildvögeln geschützt gelagert werden.
2. Der Kontakt von fremden Personen zum Hausgeflügel sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Betreuende Personen sollten stets Schutzkleidung und Überzieher über den Schuhen tragen. Dies dient neben der Minimierung des Einschleppungs- und Verbreitungsrisikos auch dem Schutz der betreffenden Person.
3. Geflügelhalter sollten aufgrund der aktuellen Vorkommnisse ihren Bestand derzeit besonders gut im Auge haben. Sobald Unregelmäßigkeiten, wie Rückgang der Legeleistung oder höhere Verluste auftreten, muss umgehend der betreuende Tierarzt hinzugezogen werden.
Für die zuständige Veterinärbehörde ist es wichtig, die jeweiligen Tier haltenden Betriebe zu kennen. Denn nur dadurch ist es möglich, gegebenenfalls effektive Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Daher besteht eine Registrierungspflicht für alle Halter von Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Gänse, Tauben, Wachteln und Enten. Die Haltung dieser Geflügelarten ist neben der Registrierung bei der Hessischen Tierseuchenkasse und dem HVL (Hessischer Verband für Leistungsprüfung) in Alsfeld daher auch beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies ist unter Angabe der Tierart, Anzahl und des genauen Standortes auch per E-Mail an folgende Adresse möglich:
Für eventuelle Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Innen der Veterinärbehörde des Wetteraukreises unter Tel.: 06031/ 832401 zur Verfügung.