Pressemitteilung des Wasserverbandes Untere Horloff
Im Rahmen einer Begehung der Horloff mit einem Gewässeringenieur und einem Fachunternehmen wurde festgestellt, dass die Fällung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich ist, da es sich ausschließlich um Bäume mit mangelnder Standsicherheit handelt. Zurückzuführen ist dies auf das hohe Alter der Bäume sowie damit einhergehenden Erkrankungen. Andere Bäume wurden durch Biber derart beschädigt, dass eine Fällung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ebenfalls notwendig wird.
Der Verbandsvorstand sowie die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Untere Horloff haben sich für einen ökologischen Ausgleich der Maßnahme ausgesprochen. Dieser soll in Form von Neupflanzungen realisiert werden. Hierfür wird Kontakt mit dem Wetteraukreis sowie dem Naturschutzbund Deutschland aufgenommen.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Wasserverband Untere Horloff gerne unter der Rufnummer 06008/9120-13, /-27 oder per E-Mail an [email protected] bzw. [email protected] zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.