Nur leere Verpackungsabfällge gehören in die Gelbe Tonne
„In der Shampooflasche sollte kein Rest mehr sein. Wenn das Fertiggericht nur zur Hälfte gegessen wurde, müssen die Essenreste ausgekratzt und in die Biotonne gegeben werden. Erst die leere Verpackung kann in die Gelbe Tonne“, erläutert Birgit Simon, Pressesprecherin des Abfallwirtschaftsbetriebs des Wetteraukreises. „Lebensmittelreste gehören in die Biotonne und nicht zusammen mit der Verpackung in die Gelbe Tonne. Genauso falsch ist es, wenn in die Biotonne ein halbvoller Joghurtbecher oder das in Folie verpackte Toastbrot geworfen wird“, betont Simon. Im Ilbenstädter Kompostwerk müssen diese Dinge als Fremdstoffe aussortiert werden.
Verpackungen mit Inhalt stören den Sortierprozess und machen das Recycling sogar unmöglich. Dann gehen dem Wertstoffkreislauf kostbare Materialien für immer verloren, denn sie landen in der Verbrennungsanlage. Es ist nicht erforderlich, Verpackungen auszuspülen, erläutert Simon, „löffelrein“ reicht aus.
Mülltrennung ist laut Simon gar nicht so schwer, „wenn man sich vor Augen hält, dass alle Verpackungen, außer die aus Glas und Papier und Pappe in die Gelbe Tonne gehören. Es ist ega,l ob die Verpackung aus Styropor, Holz, Steingut oder Kunststoff ist: Alle gehören in die Gelbe Tonne.“
Wer gar nicht erst Verpackungsmüll anfallen lässt, leistet einen noch größeren Beitrag zum Umweltschutz. Simon: „So sollte sich jeder beim Kauf von Produkten überlegen, ob er auf Verpackungen oder auf Einwegverpackungen verzichten kann.“
Einige Hersteller bieten Verpackungen an, die sich fast vollständig recyceln lassen. Diese sind mit dem Bundesgütesiegel, dem Blauen Engel, gekennzeichnet. Ein Blick auf die Kennzeichnung der Verpackungen lohnt sich.
Informationen und Tipps rund um das Recycling von Verpackungen stehen auf der Internetseite www.mülltrennung-wirkt.de.