Niederschlagswassergebühr – Mithelfen und Sparen
Eine Veränderung der versiegelten Flächen, sei es eine Verkleinerung von gepflasterten Hofflächen oder ein Umstieg auf Ökopflaster bringt eine Gebührenreduzierung mit sich. Auch ein Anschluss von Flächen an Zisternen, der Neubau von Dachflächen, Carports und die Erweiterung von Hofflächen bringen Änderungen mit sich. Damit diese erfolgen können, müssen sie der Gemeinde Wölfersheim mitgeteilt werden.
Bitte melden Sie diese Änderungen schriftlich (gerne auch per Mail) an die Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim.
Ansprechpartner ist Frau Dieffenbach ([email protected])
Wir weisen darauf hin, dass alle errichteten baulichen Anlagen (Wohngebäude, Garagen, Carports, Nebengebäude, Stellplätze …) den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren sind gemäß der Hessischen Bauordnung zu beachten. Der Bauherr oder der Grundstückseigentümer haben die entsprechenden Nachweise mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Wetteraukreis – 06031 /830) abzustimmen.