Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet „Wetterau – Planungsraum NORD“

Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet „Wetterau – Planungsraum NORD“ (Nr. 5519-401) Beteiligung gemäß § 26 Abs. 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG)
31.10.24 / Gemeinde Wölfersheim

Für das oben genannte Vogelschutzgebiet wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen von der Abteilung für den Ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises ein Maßnahmenplan erstellt. Die Inhalte des Planes haben die Aufgabe, die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades der für dieses Gebiet gemeldeten Vogelarten zu bewirken.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Maßnahmenplan

(Stand: November 2024) vom 11. November bis einschließlich 06. Dezember wie folgt einsehen:

• Auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de

• Beim Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0641/303-5573 oder per E-Mail unter [email protected]

Während des oben genannten Auslegungszeitraums können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar vorgebracht werden.

Wetzlar, 30.11.2024

Regierungspräsidium Gießen

Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz

Az.: RPGI-53.3-21r0800/14-2016/1

VSG 5519_401 MMP_Wetterau_Entwurf