Klimaschutzmanager informiert: 15% Zuschuss für den Heizungsaustausch
Zum 01.01.2016 erweiterte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ um eine zusätzliche Förderung bei einem Heizungsaustausch und / oder dem Einbau einer Lüftungsanlage. Die neue Förderung soll eine Zwischenstufe zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den umfassenden Sanierungen zum KfW-Effizienzhausstandard bilden. Das KfW Programm 430 bietet nun einen erhöhten Zuschuss von 15 %, max. 7.500 Euro, für den Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Ein Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieberater gestellt werden. Weitere Bedingungen für die Förderung sind, die neue Heizung muss ein Brennwertgerät sein und es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
Für weitere Fragen, auch zu anderen Förderprogrammen, steht Ihnen Klimaschutzmanager Markus Michel unter der Rufnummer 06036 / 97 37 62 gerne zur Verfügung.