Grabräumung
Die Ruhefrist der Reihe 3 des Urnenreihengrabfeldes K der Belegungszeit April 1988 bis März 1991 auf dem Friedhof Wölfersheim ist gemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
Vollständige Bekanntmachung im eingefügten Dokument