Grabräumung Södel
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes H (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 233,89 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Södel
Block H / Reihen 3 + 4
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Buß, Hermann sen. 1996
Damm, Friedhelm 1995
Dietrich, Martin 1995
Dietz, Katharine geb. Zulauf 1994
Feih, Anna geb. Koch 1995
Fischer, Frieda Wally 1996
Georg, Alma geb. Paul 1994
Guth, Waldemar 1996
Neugebauer, Minna geb. Gräf 1996
Neuhofer, Auguste geb. Bommersheim 1995
Pfeffer, Mina geb. Sommer 1995
Pree, Franz 1996
Riesner, Gertrud Anna Margarita geb. Scholz 1995
Schaub, Wilhelmine geb. Jäger 1996
Schlottner, Anna geb. Geller 1996
Schneider, Martha geb. Wagner 1995
Schombert, Elisabeth geb. Will 1995
Schüßler, Dora Ella geb. Kettner 1995
Sommer, Marie geb. Thöt 1994
Tröller, Rudolf 1996
Ulrich, Martha geb. Münzner 1994
Unverzagt, Gertrud Wilhelmine geb. Hüfner 1995
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister