Grabräumung Melbach
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes E (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 233,89 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
Block E / Reihen 1 + 2
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Berndt, Meline geb. Becker 1995
Breidenbach, Elisabeth Charlotte geb. Knobloch 1994
Gärtner, Richard 1996
Greschkowitz, Paul 1995
Helwig, Karl Heinz 1996
Hermenau, Gerhard Paul Emmerich 1996
Hubeler, Rudolf 1995
Kirchner, Anna 1995
Koch, Franziska geb. Köbler 1994
Minschke, Herbert 1995
Rieß, Herbert 1996
Röder, Lina geb. Bauschmann 1995
Schleenbecker, Rosa 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister