Grabräumung Berstadt
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 30. September 2021 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes M (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. Oktober 2021.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 233,89 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 – 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt
Block M / Reihen 7 + 8
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Alter, Hans Jürgen 1994
Bender, Adolf 1995
Blasse, Paula geb. Geißler 1995
Block, Richard Heinrich 1996
Brand, Margot geb. Eller 1996
Debold, Alice geb. Hofmann 1995
Groth, Hermine geb. Schwarz 1994
Kaiser, Marie geb. Stauf 1995
Kaiser, Roman Georg 1995
Koch, Heinrich Wilhelm Manfred 1995
Mogk, Berthold 1995
Pfaffenroth, Arthur 1995
Rieger, Meline geb. Wolf 1996
Rieß, Alwine 1995
Schmidt, Kurt 1995
Schmidt, Anna Elisabeth geb. Gudmann 1996
Spinnler, Marie geb. Müller 1994
Storck, Willi 1996
Winter, Adolf Otto 1995
Wolf, Elisabeth geb. Möbus 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister