Grabräumung
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 122,88 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 06. Oktober 2019 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes H (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 07. Oktober 2019.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 220,47 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer
0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Södel
Block H / Reihen 1 + 2
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Bäckel, Heinrich 1993
Buß, Elli geb. Zerb 1994
Grimm, Marie geb. Wagner 1994
Guth, Marie geb. Zeißler 1994
Helk, Mina 1994
Hessler, Elisabeth geb. Kappel 1993
Hofmann, Robert 1994
Koch, Albert 1993
Kopp, Mariechen geb. Schmidt 1993
Lamotte, Hedwig geb. Brückel 1993
Lassahn, Erna geb. Reeb 1993
Lehmann, Werner Willi Walter 1994
Meyer, Herta geb. Peter 1994
Puscher, Stephan Johann 1993
Reeb, Hans 1993
Schöneweiß, Lina geb. Merkel 1992
Schutt, Karl 1994
Schutt, Paula geb. Appel 1993
Skorsetz, Alfred 1994
Sommer, Paula 1994
Stewig, Frieda geb. Wagner 1993
Tröller, Rita geb. Hannekum 1993
Ulrich, Irene geb. Aledter 1994
Weber, Albert 1994
Weber, Alice geb. Otto 1993
Weiß, Elisabeth geb. Steiger 1993
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister