Grabräumung
Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 126,57 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiter-hin die Möglichkeit bis einschließlich 04. Oktober 2020 über ihre Grabausstattungen selbst zu ver-fügen.
Die Räumung des Reihengrabfeldes B (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 05. Oktober 2020.
Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Fried-hofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederher-stellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
- Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre 227,08 EUR
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 64 oder 0 60 36 / 97 37 - 70.
Grabräumung auf dem Friedhof Wohnbach
Block B / Reihen 1 + 2
Name des / der Verstorbenen Bestattungsjahr
Diehl, Ingeborg Frieda Emma geb. Beier 1995
Emmel, Gustav 1994
Emmel, Richard 1995
Groß, Ferdinand 1995
Groß, Karl 1994
Herget, Lina 1995
Herget, Richard 1995
Kötter, Ottilie geb. Jörg 1994
Lang, Josef 1995
Lung, Ida geb. Bender 1995
Ortmann, Reinhard Franz 1995
Sommer, Paul 1995
Steins, Katharina geb. Luchhau 1995
Stumpf, Marie geb. Bonarius 1995
Wolf, Robert 1994
Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister