Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrug
In der der aktuellen Ausgabe „Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen“ wird vor Trickbetrug im Zusammenhang mit der neuen Grundrente gewarnt.
Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es die Grundrente. Ausgezahlt werden kann sie derzeit noch nicht, denn die Berechnung des Grundrentenzuschlags ist sehr aufwändig. Betrüger nutzen dies offenbar gezielt aus, indem sie versuchen, an persönliche Daten von Rentenversicherten zu kommen. Rentnerrinnen und Rentner erhalten einen Brief, in dem es angeblich um die neu eingeführte Grundrente geht. Doch auch wenn das Schreiben auf den ersten Blick täuschend echt wirkt – es handelt sich um eine Fälschung. Die Rentnerinnen und Rentner werden in dem fingierten Schreiben aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Zum Beispiel sollen die Kontodaten preisgegeben werden.
Informationen erhalten Sie über das kostenfreie Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.
Ein Antrag auf Grundrente ist nicht notwendig
Wichtig ist zu wissen: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Ob jemand einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zur Rente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Die Rentnerinnen und Rentner müssen nichts unternehmen.
Wann wird die Grundrente ausgezahlt?
Die Einführung der Grundrente ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus bundesweit knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene sowie Erwerbsminderungsrenten.
Die Prüfung erfolgt automatisch, sowohl für diejenigen, die bereits eine Rente erhalten, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 21.12.2020 beginnt. Es dauert voraussichtlich bis Juli 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden können. Zunächst bekommen Neurentnerinnen und –rentner ihre Bescheide. Bis spätestens Ende 2022 erhalten alle, die schon Rente beziehen und einen Anspruch auf Grundrente haben, Post von der Rentenversicherung. Beiträge, auf die bereits seit Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden selbstverständlich automatisch nachgezahlt.