Bürgermeister sprechen sich gegen Windkraftanlagen in Wohnbach aus
In den vergangenen Wochen konnten Bürger die Planungsunterlagen in den Rathäusern einsehen und auch eine Stellungnahme beim Regierungspräsidium abgeben. Das Regierungspräsidium ist die zuständige Behörde, die den Bau der Windkraftanlagen genehmigt. „Als Kommune haben wir nur wenige Möglichkeiten uns gegen diese Planungen zu wehren. Wenn ein Standort aus unserer Sicht nicht geeignet ist, können wir lediglich eine Stellungnahme abgeben. Für uns ist es jedoch auch wichtig, klar zu signalisieren, dass wir mit den Planungen, auch wenn sie eine Nachbarkommune betreffen, nicht einverstanden sind.“ so Bürgermeister Wetz.
Die Burg Münzenberg hat als herausragendes Kulturdenkmal eine besondere Stellung in unserer Region. Mit ihrer exponierten Lage prägt sie durch die sehr weitreichende Sichtbeziehung maßgeblich die Kulturlandschaft in der nördlichen Wetterau. Aus diesem Grund wird sie seitens des Denkmalschutzes der höchsten Schutzstufe zugeordnet. Die beabsichtigte Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Bereich führt zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der landschaftbeherrschenden Wirkung der Burg in einer bislang noch nahezu ungestörten Kulturlandschaft. Durch die sich drehenden Rotoren und die Signalbeleuchtung der Anlagen wird die Wirkung dieses einmaligen Denkmals empfindlich gestört und erheblich geschmälert.
Auch der Tourismus in Münzenberg würde durch die Errichtung dieser über 200 Meter hohen, weithin sichtbaren, die Burg überragenden Anlagen in erheblichem Maße beeinträchtigt. „Der beabsichtigte Standort der Windkraftanlagen wird, insbesondere durch die Beeinträchtigung der Sicht auf das prägende Kulturdenkmal und die bisher unberührte Kulturlandschaft von den betroffenen Kommunen und der Mehrheit ihrer Bürger mehr als kritisch gesehen.“ berichtet Zeiß.
Unmittelbar von den Anlagen betroffen sind die Wohnbacher Bürger. Der Ortsteil liegt in einer Senke und die mehr als 200 Meter hohen Anlagen würden ihn überragen. Viele Wohnbacher Bürger haben daher im Rahmen der Offenlage Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt. Auch die Gemeinde selbst hat sich dagegen ausgesprochen. „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat bereits vor Jahren in einem Plan festgelegt, auf welchen Flächen wir Windkraft zulassen würden und auf welchen nicht. Die nun beantragten Bereiche in Wohnbach finden nicht unsere Zustimmung. Zum einen profitieren dort finanziell nur einige wenige, während die Belastung von der Allgemeinheit zu tragen ist. Zum zweiten liegt Wohnbach topographisch in einem Trichter. Wenn man unten in einem Trichter wohnt und oben auf dem Rand werden Windkraftanlagen aufgestellt, dann mag das vielleicht rechtlich korrekt sein, zumutbar ist es deswegen aber noch lange nicht. Hier muss meines Erachtens genauer hingesehen werden. Die örtlichen Besonderheiten müssen im Sinne der Bürger stärker berücksichtigt werden.“ kritisiert Kötter.
Da der „Teilplan Erneuerbare Energien“ für den Regionalen Flächennutzungsplan noch nicht final abgearbeitet, beschlossen und rechtskräftig wurde, sieht die aktuelle Rechtslage vor, dass jeder Investor bzw. jeder Grundstückseigentümer für sein Grundstück einen Bauantrag für ein Windrad stellen kann. Dieses wird dann nach § 35 Baugesetzbuch (privilegiertes Bauen im Außenbereich) vom Regierungspräsidium als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft. Dies erfolgt im Rahmen eines sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzverfahrens. Die betroffenen Gemeinden, so auch Wölfersheim als Standortgemeinde und Münzenberg und Rockenberg als Nachbarkommunen oder auch der Regionalverband haben dabei keinen Einfluss auf die Genehmigung der Windkraftanlagen. Sie können nur als Verfahrensbeteiligte eine Stellungnahme abgeben. Die Beurteilung von beantragten Standorten erfolgt dann nach Abwägung der Stellungnahmen durch das Regierungspräsidium lediglich nach fachlichen Gesichtspunkten, wie beispielsweise den Abstand zur Wohnbebauung, Denkmalschutz, Naturschutz und tierschutzrechtliche Belange und ähnliches. Ob die nun beantragten Anlagen in Wohnbach alle Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, muss das Regierungspräsidium nun nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen prüfen und entscheiden. Die drei Bürgermeister aus Wölfersheim, Münzenberg und Rockenberg hoffen, ebenso wie viele betroffene Bürger, auf eine ablehnende Entscheidung.